Fast ein halbes Kilo Amphetamin und Waffen sichergestellt: 41-Jähriger bestreitet Drogenhandelsvorwürfe vor Gericht
Seit Montag steht ein 41-jähriger Mann aus Penzlin in der Mecklenburgischen Seenplatte vor dem Landgericht Neubrandenburg, um sich wegen illegalen Drogenhandels zu verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, über einen längeren Zeitraum hinweg in der Region mit Cannabis, Amphetaminen und Ecstasy gehandelt zu haben. Bei einer umfangreichen Durchsuchung im März 2024 wurden in seiner Wohnung, dem Keller und einer Laube nicht nur Drogen, sondern auch zwei Pistolen und ein verbotener Schlagring gefunden.
Drogenfunde und die Erklärung des Angeklagten
Die Ermittler stellten bei der Durchsuchung erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln sicher, darunter mehr als 200 Gramm Cannabis und fast ein halbes Kilo Amphetamin. Die Drogen waren in kleinen Tüten und Schraubgläsern verpackt, was laut Anklage auf einen gewinnbringenden Weiterverkauf hindeutet. In einer Sporttasche, in der sich die meisten Drogen befanden, wurde zudem ein Schlagring entdeckt. Auf einem Notizzettel im Schlafzimmer fanden die Beamten Namen und Geldbeträge, die sie als sogenannte Drogenliste interpretierten.
Der arbeitslose Maler räumte über seinen Verteidiger Henning Köhler ein, dass er die Drogen und handelstypische Utensilien wie eine Feinwaage besessen habe. In einer persönlichen Erklärung vor Gericht betonte er jedoch: „Ich habe damals selbst in starkem Maße Drogen konsumiert, weil ich eine Erkrankung hatte.“ Er bestritt vehement, Teil eines größeren Drogennetzwerks zu sein oder einen Drogenring aufgezogen zu haben. Allerdings gab er zu, in dieser Zeit „Freunde immer ein wenig mitversorgt“ zu haben, wobei die Mengen vorab per WhatsApp-Chat abgesprochen worden seien.
Ermittlungen und Zeugenaussagen
Die Polizei stieß über eine Vernehmung in Templin in der Uckermark auf den Angeklagten. Eine Frau aus dieser Region soll Drogen aus Penzlin von dem Tatverdächtigen bezogen haben, was die Ermittlungen in Gang setzte. Ein Zeuge der Kriminalpolizei bestätigte diese Zusammenhänge während der Gerichtsverhandlung. Die Beweislage scheint somit umfangreich, doch der Angeklagte beharrt auf seiner Version der Ereignisse.
Keine Einigung über das Strafmaß
Kurz nach Prozessbeginn versuchte die Kammer, das Verfahren über ein Rechtsgespräch zu beschleunigen, um Aufwand und Zeit zu sparen. Allerdings konnten sich der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft nicht auf ein Strafmaß einigen. Der Verteidiger strebt über ein umfassendes Geständnis eine Bewährungsstrafe an, die eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren voraussetzt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft lehnt dies ab und favorisiert mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe, da bei dieser Anklage ihrer Ansicht nach keine Bewährung mehr infrage kommt. Der Prozess soll voraussichtlich am 6. März abgeschlossen werden.
Familie in Mitleidenschaft gezogen
Die Ermittlungen haben auch die Familie des Angeklagten in Mitleidenschaft gezogen. Sowohl seinem erwachsenen Sohn als auch seiner jugendlichen Tochter drohen nun polizeiliche Ermittlungen und staatsanwaltliche Verfahren, da in ihren jeweiligen Kinderzimmern kleinere Mengen an Drogen gefunden wurden. Dies unterstreicht die weitreichenden Konsequenzen des Falls, die über den Angeklagten hinausgehen.
Insgesamt wirft dieser Fall ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Kampf gegen den Drogenhandel in der Region Neubrandenburg und die komplexen persönlichen Umstände, die oft damit verbunden sind. Die Gerichtsverhandlung bleibt gespannt verfolgt, während die Justiz über Schuld und Strafe entscheidet.



