Fernandes-Ulmen-Fall: Spanische Staatsanwaltschaft will Verfahren nach Deutschland abgeben
Fernandes-Ulmen: Spanien will Fall an Deutschland abgeben

Fernandes-Ulmen-Fall: Spanien will Zuständigkeit an Deutschland abgeben

Im juristischen Tauziehen um die Vorwürfe zwischen Collien Fernandes (44) und Christian Ulmen (50) könnte sich die Zuständigkeit bald nach Deutschland verlagern. Die spanische Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der Ulmen-Anwälte beantragt, das Verfahren an deutsche Behörden abzugeben. Diese Entscheidung muss allerdings noch vom Gericht auf Mallorca bestätigt werden, was in den kommenden Tagen erwartet wird.

Verwirrung um die Zuständigkeiten

Die spanischen Ermittler sehen laut ihren Angaben nur einen Vorfall aus dem Jahr 2023 in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei handelte es sich um eine Auseinandersetzung in Palma, die mit der Festnahme beider Ehepartner endete und bereits durch ein Gericht eingestellt wurde. Die damaligen gegenseitigen Gewaltvorwürfe – Ulmen berichtete von einer Verletzung am Hals, Fernandes von blauen Flecken am ganzen Körper – sind juristisch nicht mehr aktuell, da Fernandes die Anzeige fallen ließ.

Digitale Gewalt und Identitätsdiebstahl im Fokus

Die eigentliche Verwirrung betrifft die Vorwürfe der digitalen Gewalt. Fernandes erstattete Ende 2024 in Berlin zunächst Anzeige gegen Unbekannt, die nach Schleswig-Holstein weitergeleitet wurde, wo sie eine Meldeadresse hat. Diese Ermittlungen verliefen zunächst im Sande, wurden aber nach Medienberichten wieder aufgenommen.

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Im Dezember 2025 erhob Fernandes dann in Palma konkrete Vorwürfe gegen Ulmen. Sie beschuldigte ihn, hinter Fake-Profilen zu stecken, mit denen in ihrem Namen sexuelle Chats mit Männern geführt worden sein sollen. Ulmen soll ihr nach ihren Angaben im Dezember 2024 gestanden haben, für diese Profile verantwortlich zu sein.

Spanien als Vorreiter im Kampf gegen Gewalt an Frauen

Interessant ist die Wahl Spaniens als Anzeigeort: Das Land gilt in Europa als Vorreiter im Kampf gegen Gewalt an Frauen, sowohl in der Prävention als auch in der Strafverfolgung. Dort drohen deutlich härtere Strafen als nach deutschem Recht, was die Entscheidung von Fernandes erklären könnte.

Ermittlungen in Deutschland laufen wieder

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Hulstein bestätigte vergangene Woche, dass sie die Ermittlungen zu den Berliner Vorwürfen wieder aufgenommen hat. Sollte das mallorquinische Gericht nun entscheiden, dass Deutschland zuständig ist, könnte die Angelegenheit dort gebündelt bearbeitet werden. Dies würde verhindern, dass an zwei verschiedenen Orten zu identischen Sachverhalten ermittelt wird.

Von spanischen Behörden gibt es bislang keine offizielle Bestätigung für den geplanten Verfahrensübergang. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe erklärte auf Nachfrage lediglich, dass eine mögliche Rechtshilfeanfrage an Spanien Gegenstand der aktuellen Prüfung sei.

Die kommende Gerichtsentscheidung auf Mallorca wird somit richtungsweisend sein für den weiteren Verlauf dieses komplexen Falls, der digitale Gewalt, Identitätsdiebstahl und internationale Jurisdiktion miteinander verbindet.

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