Nach Attacke auf schwules Paar: Feuerwehrmann-Killer muss erneut in Haft
Feuerwehrmann-Killer nach Attacke auf Paar erneut verurteilt

Nach Attacke auf schwules Paar: Feuerwehrmann-Killer muss erneut in Haft

Der Hauptangeklagte Halid S. (23) ist nach einer brutalen Attacke auf ein schwules Paar in der Augsburger Innenstadt erneut zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg verhängte gegen den bereits vorbestraften Täter eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Drei weitere Mittäter im Alter von 23 bis 25 Jahren müssen für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter.

Nächtlicher Angriff in der Maximilianstraße

Die beiden Opfer wurden von den Angeklagten nachts in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, angegriffen. Die Männer erlitten dabei Verletzungen und leiden bis heute psychisch unter den Folgen der Tat. Der Vorsitzende Richter Michael Schneider am Landgericht Augsburg machte deutlich, wie knapp es bei dem Angriff war. Die körperlichen Blessuren seien nur durch Glück nicht schwerwiegender ausgefallen. Am Ende hätten die Attacken der Täter mit Migrationshintergrund auch tödlich enden können.

Haupttäter mit tödlicher Vorgeschichte

Der Angriff auf die Homosexuellen im März 2025 sorgte in Augsburg und darüber hinaus für große Aufmerksamkeit. Denn einer der Hauptbeschuldigten war kein Unbekannter: Halid S. hatte bereits 2019 eine tödliche Gewalttat begangen. Damals war er 17 Jahre alt. Nach einem Streit auf dem Weihnachtsmarkt am Augsburger Königsplatz schlug er mit der Faust zu. Ein einziger Schlag traf den 49-jährigen Feuerwehrmann und Familienvater Roland S., der an den Folgen starb.

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Für diese Tat erhielt Halid S. eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft. Doch nur knapp vier Monate nach seiner Entlassung wurde er erneut straffällig. „Sie haben vorne und hinten nichts gelernt“, sagte Richter Michael Schneider im Prozess zu ihm. Die Staatsanwaltschaft hatte die spätere Sicherungsverwahrung gefordert, doch die Strafkammer lehnte diesen Antrag ab.

Gericht sieht keinen Hang zu Straftaten

Das Gericht konnte bei Halid S. trotz der schweren Vorstrafen noch keinen Hang zu Straftaten erkennen, obwohl Richter Schneider betonte: „Die Rückfallgeschwindigkeit ist exorbitant.“ Juristisch wird in Deutschland von einem „Hang zu Straftaten“ gesprochen, wenn ein Täter einen fest eingeschliffenen inneren Zustand aufweist, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.

Zu Beginn des Prozesses räumten drei der vier Angeklagten Schläge gegen die beiden Opfer grundsätzlich ein. Sie bestritten jedoch, aus homophoben Motiven gehandelt zu haben. Der Richter stellte klar, dass genau dies der Hintergrund gewesen sei. Der Streit soll begonnen haben, weil sich eines der Opfer auffällig, quasi tänzelnd, durch die Partymeile bewegt habe. Das habe eine unflätige Beleidigung durch einen der Täter ausgelöst. Während der Attacke seien weitere Schmähungen gefallen.

Das Urteil gegen die vier Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Verteidigung angefochten werden. Die Opfer des Angriffs müssen weiterhin mit den psychischen Folgen der brutalen Tat leben, während die Täter ihre Haftstrafen antreten müssen.

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