Flucht vor Urteil: Vergewaltiger (35) türmt aus Gericht - Polizei sucht ihn
Flucht vor Urteil: Vergewaltiger türmt aus Gericht

Flucht vor dem Schuldspruch: Angeklagter verlässt Gericht vor Urteil

In einem beispiellosen Vorfall hat sich ein Angeklagter im Vergewaltigungsprozess vor der Urteilsverkündung aus dem Gericht abgesetzt. Aref S. (35) stand seit Anfang Februar vor dem Landgericht Hannover wegen besonders schwerer Vergewaltigung einer Ukrainerin (damals 27) vor Gericht. Nachdem der Staatsanwalt in seinem Plädoyer 7,5 Jahre Haft gefordert hatte, nutzte der Iraner eine Prozesspause zur Flucht.

Urteil in Abwesenheit: Sechs Jahre Haft trotz leerer Anklagebank

Am Mittwochmorgen setzte das Landgericht Hannover die Verhandlung fort – doch der Platz auf der Anklagebank blieb leer. Die Richter sprachen den Angeklagten in Abwesenheit schuldig und verurteilten ihn zu sechs Jahren Haft. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Gerichtssprecher Eike Kassebaum erklärte: „Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen der Polizei führten bislang nicht zur Ergreifung des Angeklagten.“ Die Kammer sucht den angehenden Pfleger nun per Haftbefehl.

Tatvorwurf: Messerandrohung in Gartenlaube

Laut Anklage hatte Aref S. seine mutmaßliche Opferin über die Kontakt-App Tinder kennengelernt. Beim fünften Treffen in seiner Gartenlaube im hannoverschen Stadtteil Ledeburg soll er zudringlich geworden sein. Als die Frau sich verweigerte, soll er ihr ein Messer an den Hals gesetzt und sie vergewaltigt haben. Im Verfahren bestritt der Iraner die Vergewaltigung und behauptete, die Ukrainerin habe ihn aus Rache angezeigt, weil er ihr nicht die vereinbarten 500 Euro für den Sex bezahlt habe.

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Richter vertrauen Opferaussage

Die Richter wiesen diese Darstellung als billige Ausrede zurück und vertrauten stattdessen den detailreichen Schilderungen des Opfers im Zeugenstand. Die Kammer begründete ihr Urteil mit der Glaubwürdigkeit der Zeugin und den ermittelten Beweisen.

Warum der Angeklagte auf freiem Fuß blieb

Bis zum Schuldspruch befand sich Aref S. auf freiem Fuß. Gerichtssprecher Kassebaum erläuterte dazu: „U-Haft dient der Verfahrenssicherung. Der Angeklagte hatte einen festen Wohnsitz, war beruflich integriert und stellte sich dem Verfahren bislang. Es gab keine Gründe für U-Haft.“ Vor dem Urteil hatte die Kammer zwar erwogen, den Angeklagten wegen der zu erwartenden Haftstrafe in Untersuchungshaft zu nehmen, doch die Richter hielten eine Flucht in den Iran angesichts des laufenden US-Angriffs für unwahrscheinlich.

Acht Tage auf der Flucht

Seit acht Tagen ist der Verurteilte nun auf der Flucht. In der Prozesspause hatte er gegenüber seinem Anwalt angegeben, dass ihm schlecht sei, und das Gerichtsgebäude verlassen. Die Polizei sucht ihn – zurzeit noch ohne Öffentlichkeitsfahndung. Telefonisch ist der Iraner nicht zu erreichen, sein aktueller Aufenthaltsort bleibt unbekannt.

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