Gerichtsurteil im Fall Alten Botanischen Garten: Fünf Jahre Haft für tödlichen Tritt
Fünf Jahre Haft für tödlichen Tritt im Botanischen Garten

Urteil im Fall des tödlichen Tritts im Alten Botanischen Garten gesprochen

Das Landgericht München hat im aufsehenerregenden Prozess um den Tod eines 57-Jährigen im Alten Botanischen Garten sein Urteil gefällt. Der 31-jährige Rafal P. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die 19. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Nina Prantl konnte in der Verhandlung, die bereits einmal abgebrochen werden musste, keinen Tötungsvorsatz erkennen.

Kein Mord, aber schwere Schuld

Entgegen früheren Vermutungen der Ermittler, die von Heimtücke ausgingen, stellte das Gericht klar: Rafal P. ist kein versierter Kampfsportler und handelte nicht mit Tötungsabsicht. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Angeklagte sich zwar der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht habe, jedoch die Voraussetzungen für einen Mord nicht erfüllt seien. Die Staatsanwaltschaft war im Laufe des Verfahrens ebenfalls vom ursprünglichen Mordvorwurf abgerückt.

Prozessverlauf mit Besonderheiten

Der Prozess war zunächst wegen Besorgnis der Befangenheit des ursprünglichen Vorsitzenden Richters abgebrochen worden. Dieser hatte bei der Zeugenvernehmung Verständnis für rassistische Äußerungen gezeigt, was zu einem Neustart des Verfahrens führte. Im Februar übernahm dann Richterin Prantl den Vorsitz. Ein entscheidendes Beweismittel war ein Video vom Tathergang, das den Beteiligten zeigte, wie es zu der fatalen Auseinandersetzung kam.

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Laut Gerichtssprecher Laurent Lafleur sprach insbesondere gegen einen Mordvorsatz, dass der Tritt nicht mit voller Wucht als sogenannter Snap-Kick ausgeführt worden sei. Ein tödlicher Ausgang sei bei einem solchen einzelnen Tritt sehr unwahrscheinlich. Die Tat wurde als spontan und unüberlegt bewertet.

Hintergründe der Tat

Der Vorfall ereignete sich am 25. September 2024 im Alten Botanischen Garten in München. Auslöser war ein Streit um ein Feuerzeug und Tabak, bei dem Rafal P. sich darüber ärgerte, dass das Opfer ihn vermeintlich filmte. Nach dem Tritt lag der 57-Jährige, der ein schwaches Herz hatte, regungslos am Boden. Herbeigeeilte Polizisten versuchten erfolglos, ihn zu reanimieren. Nur anderthalb Stunden später verstarb der Vater von sieben Kindern im Bogenhausener Krankenhaus.

Rafal P. tauchte nach der Tat unter, wurde aber wenige Wochen später in Düsseldorf verhaftet. Das Urteil markiert nun das Ende eines juristischen Verfahrens, das durch seine komplexen Umstände und den tragischen Ausgang für Aufsehen sorgte.

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