Freispruch für Raser: 200 km/h durch Neubrandenburg – keine Beweise
Freispruch für Raser trotz 200 km/h in der Stadt (14.05.2026)

Ein 25-jähriger Autofahrer aus Neubrandenburg ist vor Gericht freigesprochen worden, obwohl er mit Geschwindigkeiten von über 200 km/h durch die Stadt gerast sein soll. Die Staatsanwaltschaft warf ihm illegale Kraftfahrzeugrennen vor, die er in den Jahren 2022 auf Video festgehalten und ins Internet gestellt haben soll. Doch der Angeklagte bestritt, selbst am Steuer gesessen zu haben, und das Gericht konnte dies nicht widerlegen.

Vorwurf: Illegale Rennen mit 320-PS-Wagen

Der 25-Jährige, der der Polizei bereits bekannt war, soll mit einem auffälligen 320-PS-Fahrzeug nachts durch die Stadt gerast sein. Auf drei Videos, die vor Gericht gezeigt wurden, war zu sehen, wie der Wagen mit Geschwindigkeiten zwischen 202 und 209 km/h unter anderem durch die Neustrelitzer Straße und die Demminer Straße fuhr – obwohl dort nur 50 oder 70 km/h erlaubt sind. Die Videos waren mit Rapmusik unterlegt und auf Tiktok-Kanälen des Angeklagten hochgeladen worden.

Angeklagter bestreitet Fahrerschaft

Vor Richterin Scharner bestritt der 25-Jährige über seinen Anwalt Sebastian Fitzer, das Fahrzeug gesteuert zu haben. Er habe den Wagen „regelmäßig auch von Anderen fahren lassen.“ Inzwischen habe er das goldschimmernde Auto an seine Mutter für 28.000 Euro verkauft. Diese war im Gerichtssaal anwesend, wurde aber nicht befragt. Der Angeklagte selbst äußerte sich nur knapp: Er mache „kein social media mehr“ und habe seinen Führerschein wieder.

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Polizei schildert gefährliche Fahrweise

Ein 30-jähriger Polizist berichtete, dass der Angeklagte damals regelmäßig aufgefallen sei. Andere Autofahrer hätten sich beschwert, weil der tiefergelegte Wagen im Slalom über den Stadtring gefahren sei – eine „sehr grenzwertige Fahrweise“. Auf den Videos war auch zu sehen, wie der goldene Wagen gewaschen wurde und andere Details.

Die Staatsanwaltschaft konnte jedoch nicht genau feststellen, an welchen Tagen die Rasereien stattfanden und wer tatsächlich am Steuer saß. Daher endete der Prozess mit einem Freispruch. Die Polizeibeamten, die die Verhandlung verfolgten, zeigten sich enttäuscht und schüttelten den Kopf. Richterin Scharner begründete das Urteil damit, dass man nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit habe feststellen können, wer das Fahrzeug lenkte.

Der Fall zeigt die Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Straftaten, bei denen die Identität des Fahrers nicht eindeutig geklärt werden kann. Obwohl die Videos eindeutig rasende Fahrten zeigen, reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus.

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