Freispruch nach mysteriösen Bränden in Neubrandenburger Hochhaus
Vor eineinhalb Jahren versetzten mehrere Brände in einem elfstöckigen Hochhaus in Neubrandenburgs Oststadt die Bewohner in große Angst. Nun ist der damit verbundene Prozess mit einem Freispruch zu Ende gegangen, doch zahlreiche Fragen bleiben unbeantwortet. Das Amtsgericht Neubrandenburg sprach eine 24-jährige ehemalige Betreuerin eines behinderten Mieters von dem Vorwurf der schweren Brandstiftung frei, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Zwei Brände mit erheblichem Schaden
Die Brände ereigneten sich im Oktober und November 2024 in derselben Erdgeschosswohnung des Hochhauses. Bei dem ersten Vorfall, bei dem zunächst ein heißer Akku als Ursache vermutet wurde, entstand geringerer Schaden. Ein Gutachter stellte jedoch später vorsätzliche Brandstiftung fest. Der zweite und schwerwiegendere Brand am 3. November 2024 führte zu einem Schaden von etwa 30.000 Euro und machte die Wohnung unbewohnbar.
Laut Staatsanwaltschaft gab es bei diesem Brand sogar zwei Zündstellen: am Fernseher im Wohnzimmer und an einer Scheuerleiste im Flur. Ein Brandmelder löste aus, Nachbarn alarmierten die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte konnten das Feuer löschen und knapp verhindern, dass der gesamte Elfgeschosser evakuiert werden musste.
Problematische Beweislage und Schlüsselfrage
Das größte Problem in dem Fall war die unklare Situation bezüglich der Wohnungsschlüssel. Der Mieter, ein behinderter Mann, der von zwei Pflegerinnen betreut wurde, hatte auf eigene Rechnung das Türschloss wechseln lassen. Er konnte jedoch nicht mehr genau angeben, wer alles einen Schlüssel zu der Wohnung besaß. Zwei Bekannte des Mieters, die möglicherweise Auskunft hätten geben können, sind inzwischen verstorben.
Die angeklagte 24-jährige Ex-Betreuerin bestritt die Vorwürfe vehement. Sie gab an, zur Zeit des zweiten Brandes zusammen mit dem Mieter und dessen Hund auf einer Hundewiese gewesen zu sein. Ein Nachbar bestätigte diese Angaben im Prozess. Die Angeklagte schilderte, sie habe den Mieter in seinem Elektro-Krankenfahrstuhl zum Auto gebracht, den Fahrstuhl zurück in die Wohnung geschoben und sei dann mit dem Mann und dem Hund weggefahren.
Gerichtliche Entscheidung und offene Fragen
Das Amtsgericht hörte auch den Mieter selbst als Zeugen an, stellte bei ihm jedoch deutliche Belastungstendenzen fest. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für die Angeklagte“ sprach Richterin Krüske die 24-Jährige, die inzwischen von Neubrandenburg in ein Dorf bei Stavenhagen gezogen ist, frei. Dies entsprach auch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Damit bleibt unklar, wer für die Brände verantwortlich ist. Der betroffene Mieter hat inzwischen eine andere Wohnung bezogen. Der Fall hinterlässt bei den ehemals verängstigten Mietern des Hochhauses und den Ermittlungsbehörden weiterhin Rätsel.



