Geldautomat in Klütz gesprengt: Gericht verurteilt 55-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft
Nach der gewaltsamen Sprengung eines Geldautomaten in Klütz im Nordwesten Mecklenburg-Vorpommerns ist ein 55-jähriger Mann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin erkannte auf eine Haftdauer von viereinhalb Jahren, nachdem der Angeklagte schuldig gesprochen wurde, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und einen versuchten Diebstahl in besonders schwerer Form begangen zu haben.
Urteil nach Indizienbeweis gefällt
Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stützte sich auf einen sogenannten Indizienring. Der vorsitzende Richter Jan Balbach betonte in seiner Urteilsbegründung, dass alle Beweise zusammengenommen ein schlüssiges Bild ergeben. Er charakterisierte das Vorgehen des Angeklagten als hochriskant, kaltschnäuzig und gefährlich und attestierte ihm eine bemerkenswert hohe kriminelle Energie.
Der Angeklagte reagierte auf das verkündete Urteil mit sichtbarer Verachtung: Er schüttelte mehrfach den Kopf und brach in kurzes, auffälliges Lachen aus. Bis zum letzten Verhandlungstag hatte er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement bestritten. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass der Mann bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist.
Tatablauf im Detail
Dem Urteil zufolge ist erwiesen, dass der 55-Jährige im Oktober 2024 mit einem zuvor gestohlenen Fahrzeug zu einem Geldautomaten vor einem Getränkemarkt in Klütz fuhr. Dort leitete er ein explosives Gemisch aus Sauerstoff und Acetylen in den Automaten, um den Tresor zu knacken. Die Sprengung blieb jedoch erfolglos – der Tresor widerstand dem Angriff, und der Täter musste ohne jegliche Beute fliehen.
Verfahrensverzögerungen und Rechtsmittel
Die Urteilsverkündung war ursprünglich für einen Dienstag terminiert, musste jedoch um einen Tag verschoben werden. Grund war ein medizinisches Problem des Angeklagten, der wegen unstillbaren Nasenblutens ärztliche Behandlung benötigte. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Mann über gesundheitliche Beschwerden geklagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen, was bedeutet, dass der Fall möglicherweise vor einem höheren Gericht erneut verhandelt wird. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht bewerteten die Schwere der Tat jedoch als so gravierend, dass eine lange Freiheitsstrafe angemessen erschien.
Der Fall unterstreicht die anhaltenden Probleme mit Geldautomatensprengungen in Deutschland und die entschlossene Reaktion der Justiz auf solche gefährlichen Straftaten. Die lokale Bevölkerung in Klütz und Umgebung hatte nach dem Vorfall erhebliche Verunsicherung geäußert.



