Gemeinnützige Arbeit statt Haft: Immer weniger Verurteilte nutzen Alternative in Sachsen-Anhalt
Die Möglichkeit, kurze Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu vermeiden, wird in Sachsen-Anhalt immer seltener genutzt. Laut dem aktuellen Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg haben im vergangenen Jahr lediglich 353 Verurteilte ihre Ersatzfreiheitsstrafen auf diese Weise abgewendet. Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von etwa zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Signifikanter Rückgang bei eingesparten Hafttagen
Die Zahl der durch gemeinnützige Arbeit eingesparten Hafttage verringerte sich sogar um ein Viertel auf nunmehr 12.230 Tage. Trotz dieses Rückgangs betont die Generalstaatsanwaltschaft, dass die unerwünschte Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen in vielen Fällen vermieden werden konnte. Insgesamt wurde die Vollstreckung von 33 ½ Jahren Freiheitsstrafe abgewendet.
Die gemeinnützige Arbeit umfasst typischerweise Tätigkeiten wie die Pflege von Grünflächen oder die Unterstützung in Vereinen. Diese Alternative zur Haft soll insbesondere bei kurzen Freiheitsstrafen Anwendung finden, um die negativen Auswirkungen einer Inhaftierung zu minimieren.
Änderung des Anrechnungsmaßstabs im Jahr 2024
Ein wichtiger Faktor für die Entwicklung ist die Änderung des Anrechnungsmaßstabs für Ersatzfreiheitsstrafen in Deutschland im Jahr 2024. Seitdem entsprechen zwei Tagessätze einer Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Zuvor galt eine Eins-zu-eins-Regelung. Die Vollstreckung eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe kann in der Regel durch sechs Stunden freie Arbeit abgewendet werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg weist in ihrem Bericht darauf hin, dass trotz des Rückgangs die Alternative zur Haft weiterhin eine wichtige Rolle im Strafvollzug spielt. Die genauen Gründe für die sinkende Nutzung werden jedoch nicht detailliert erläutert und bedürfen weiterer Untersuchung.



