Gericht stoppt Wiesn-Wucher: Landgericht München verbietet überteuerte Tischreservierungen
Sechs Plätze an einem Wiesn-Tisch für 1.729 Euro? Ein Gericht bremst Online-Händler und soll Wiesn-Fans vor Abzocke schützen. Doch endgültig gestoppt scheint der Verkauf überteuerter Wiesn-Plätze nicht. Das Landgericht München I hat einer Eventagentur untersagt, Tischreservierungen für das Festzelt Ochsenbraterei zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen.
Wiesnchef begrüßt Gerichtsentscheid gegen Graumarktpraktiken
Der Wiesnchef und Münchner Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD) begrüßte das entsprechende Urteil des Landgerichts München I. "Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes", erklärte Scharpf. "Deswegen gehen wir gemeinsam mit den Wiesnwirten gegen diese Praktiken vor." In dem Fall vor dem Landgericht München I hatte nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ein Testkäufer der Wirtsfamilie Haberl im Jahr 2024 für sechs Plätze an einem Zehnertisch 1729 Euro bezahlt, inklusive Verzehrgutscheinen.
Kein Platz für Wucher-Preise auf der Wiesn
"Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise", sagte Scharpf. Er unterstütze die Wirte darin, alle abzumahnen, die Wiesntische zu Preisen von zum Teil mehreren Tausend Euro weiterveräußerten - wie es die Ochsenbraterei vorbildlich getan habe. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ochsenbraterei dürften Reservierungen nicht zu überhöhten Preisen oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft werden, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Graumarkt trotz Urteil weiter aktiv
Trotz des Urteils werden für die diesjährige Wiesn wieder Tische auf Online-Portalen zu einem Vielfachen des Preises angeboten, der beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig würde. Teils werden Preise von an die 10.000 Euro für zwei oder mehr Zehnertische aufgerufen. Bei den Wirten hingegen müssen für eine Reservierung Verzehrgutscheine gekauft werden. Diese schlagen zwar für einen Zehnertisch je nach ausgewählten Speisen auch mit ein paar Hundert Euro zu Buche, können aber dann zum Bezahlen von Speisen und Getränken im Zelt verwendet werden.
Frühere Erfolge der Wirtsfamilie Haberl vor Gericht
Schon früher hatte die Wirtsfamilie Haberl von der Ochsenbraterei vor dem Landgericht München I und weiter durch die Instanzen Erfolg mit einer Klage gegen den Online-Handel mit Reservierungen gehabt. Auf dem Portal waren seinerzeit laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1.990 und 3.299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären damals für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren.
Offizielles Tausch-Portal mit fairen Original-Preisen
Seit einiger Zeit gibt es eigens ein offizielles Online-Portal der Stadt, auf dem nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis getauscht oder verkauft werden können. Das sei gedacht für alle, die ihre Reservierung nicht wahrnehmen können. Das Oktoberfest findet vom 19. September bis zum 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese statt.



