Nach Knockout-51-Urteil: Grüne fordern Spezial-Staatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus
Grüne fordern Spezial-Staatsanwaltschaft nach Knockout-51-Urteil

Nach Knockout-51-Urteil: Grüne fordern Spezial-Staatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus

Das Urteil des Oberlandesgerichts in Jena im zweiten Prozess gegen die rechtsextreme Gruppierung „Knockout 51“ sorgt weiterhin für politische Debatten und Forderungen nach einer verschärften Strafverfolgung. Die Thüringer Grünen haben nun die Einrichtung einer spezialisierten Staatsanwaltschaft für Verfahren gegen die extreme Rechte gefordert, um rechtsextreme Gewalttaten effektiver aufzuklären und zu verfolgen.

Forderung nach konsequentem staatlichem Vorgehen

Die Vorsitzende der Thüringer Grünen, Ann-Sophie Bohm, erklärte in Erfurt, dass die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verfahren gegen die extreme Rechte überfällig sei. „Nötig ist ein konsequentes Vorgehen des Staates gegen rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen und Wehrsportübungen“, betonte Bohm. Diese dienten nicht sportlichen Zwecken, sondern der Vorbereitung politisch motivierter Gewalt und müssten frühzeitig unterbunden werden.

Das Oberlandesgericht in Jena hatte am Mittwoch drei Männer wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der rechtsextremen Gruppierung „Knockout 51“ verurteilt. Ein 27-jähriger Hauptangeklagter wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, während zwei Mitangeklagte im Alter von 35 und 44 Jahren Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten erhielten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kritik am Urteil und Forderungen nach härteren Maßnahmen

Bohm äußerte sich fassungslos über das Urteil und kritisierte, dass es zeige, wie der Rechtsstaat die Gefahr aus der extremen Rechte nicht ernst genug nehme. „Knockout 51“ handelt es sich um eine in Eisenach gegründete Kampfsportgruppierung, die sich vor allem in Westthüringen als Ordnungsmacht präsentierte und versuchte, einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu schaffen.

Nach Ermittlungserkenntnissen waren die Mitglieder der Gruppierung in vielen Teilen Deutschlands aktiv, etwa um während Demonstrationen von Corona-Leugnern Polizisten anzugreifen. In Eisenach verübten sie zahlreiche Gewalttaten gegen Menschen, die sie als Feinde ansahen.

Die Kritik am Urteil kommt nicht nur von den Grünen. Ein Sprecher der Demokratieberater von Mobit hatte bereits unmittelbar nach der Verkündung bemängelt, dass das Urteil nicht angemessen sei, wenn man die regionale und bundesweite Bedeutung von „Knockout 51“ betrachte. „Es unterschätzt die reale, militante Präsenz der Gruppierung in Eisenach“, so der Sprecher.

Weitere politische Reaktionen und Forderungen

Die Linken-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss forderte ebenfalls ein weiteres Vorgehen der Behörden gegen die Gruppierung – auch außerhalb des Gerichtsaals. Sie verlangte, dass das Thüringer Innenministerium „Knockout 51“ verbieten müsse. Anders als in anderen Bundesländern habe es im Freistaat seit dem Jahr 2000 kein Verbot von rechten Vereinigungen gegeben, obwohl dies rechtlich möglich sei.

Die Debatte um das Urteil und die Forderungen nach einer spezialisierten Staatsanwaltschaft unterstreichen die anhaltenden Herausforderungen im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen in Deutschland. Die politischen Akteure betonen die Notwendigkeit einer verschärften Strafverfolgung und präventiver Maßnahmen, um der Bedrohung durch rechtsextreme Gewalt effektiv zu begegnen.

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