Drama am Großglockner: Angeklagter lehnt Urteil nach Tod seiner Freundin ab
Großglockner-Drama: Angeklagter akzeptiert Urteil nicht

Drama am Großglockner: Angeklagter lehnt Urteil nach Tod seiner Freundin ab

Ein tragischer Todesfall auf dem höchsten Berg Österreichs, dem Großglockner, hat zu einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess geführt. Ein 37-jähriger Mann wurde wegen grob fahrlässiger Tötung seiner 33-jährigen Freundin verurteilt, doch sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung

Das Landesgericht Innsbruck sprach den Alpinisten in der vergangenen Woche schuldig. Der Richter verhängte eine Geldbuße von 9.600 Euro sowie eine fünfmonatige Bewährungsstrafe. Die maximale mögliche Strafe hätte in diesem Fall drei Jahre Haft betragen können.

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der 37-Jährige wesentlich erfahrener im hochalpinen Bereich war als seine Freundin. Dennoch habe er seine Verantwortung nicht angemessen wahrgenommen. Die gemeinsame Tour auf den 3.798 Meter hohen Großglockner sei unzureichend geplant worden, und der Mann habe seine Partnerin nicht über die besonderen Herausforderungen einer Winterbesteigung aufgeklärt.

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Tragischer Hergang der Bergtour

Das Paar war im Januar 2025 auf den Großglockner gestiegen. Während der Mann über große Erfahrung im hochalpinen Bereich verfügte, hatte seine bergsportbegeisterte Freundin noch nie zuvor eine solche Wintertour unternommen. Im eisigen Wind kamen die beiden nur langsam voran.

Knapp unterhalb des Gipfels ging der Frau die Kraft aus. Ihr Freund setzte keinen rechtzeitigen Notruf ab, sondern versuchte, selbst Hilfe zu holen. In der einsamen Nacht erfror die 33-Jährige allein, während ihr Partner unterwegs war.

Mildernde Umstände und Berufung

Der Richter berücksichtigte bei der Strafzumessung mehrere mildernde Umstände:

  • Der Angeklagte war bisher unbescholten
  • Er hatte seine Lebensgefährtin verloren
  • Er war in Sozialen Medien öffentlich angeprangert worden

Trotz dieser milden Strafe hat der Verteidiger des Mannes Berufung eingelegt. Er bekämpft sowohl die Höhe der Strafe als auch die Verurteilung an sich. Zudem werden Mängel im Gerichtsverfahren geltend gemacht. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, wie das Gericht mitteilte.

Ausstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts

Über die Berufung wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden müssen. Der Fall hat in der Alpinismus-Community und darüber hinaus für erhebliche Diskussionen gesorgt. Es geht um die Frage der Verantwortung erfahrener Bergsteiger für weniger erfahrene Begleiter und um die Grenzen zwischen tragischem Unglück und strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Die Webcam-Aufnahmen aus der betreffenden Nacht, auf denen die Lampen des Paares zu sehen waren, spielten im Prozess eine wichtige Rolle. Sie dokumentierten den zeitlichen Ablauf der tragischen Ereignisse auf dem Großglockner.

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