Das Kammergericht Berlin hat einen 30-jährigen Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er im Libanon an bewaffneten Kämpfen teilgenommen hatte. Der Angeklagte, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, war wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Das Gericht sprach ihn jedoch nicht der Mitgliedschaft in der Hisbollah schuldig, sondern verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Die Strafe beträgt drei Jahre und neun Monate Haft.
Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, Mitglied der Hisbollah zu sein, einer Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, die die Befreiung des Libanon von westlichen Einflüssen und die Bekämpfung Israels zum Ziel hat. Nach Überzeugung der Richter konnte dies jedoch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Die Beweisaufnahme ergab, dass der Angeklagte in Chatnachrichten damit prahlte, von der Miliz ausgebildet worden zu sein und mit seiner Einheit im Kampf zu stehen. Dies diente laut Gericht dazu, Chatpartnerinnen und gleichgesinnte Bekannte zu beeindrucken. Tatsächlich handelte es sich um prahlerisches Gehabe.
Teilnahme an Kämpfen im Libanon
Das Gericht ist jedoch überzeugt, dass der Mann zwischen Dezember 2023 und April 2025 im Libanon an bewaffneten Kämpfen teilgenommen hat. Dabei habe er mit Sturmgewehren geschossen. Zudem habe er mit Waffen für Fotos und Videos posiert und in sozialen Netzwerken mehrfach Propagandabeiträge veröffentlicht, die die Hisbollah verherrlichten und deren Ziele unterstützten. Die verwendeten Kriegswaffen gehörten nach Erkenntnissen der Richter nicht der Hisbollah, sondern einer in der Bekaa-Ebene ansässigen Großfamilie, die ihre Interessen durch solche Waffen absichert. Der Angeklagte, dessen Familie aus dem Libanon stammt, war dort oft zu Gast.
Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die auf fünf Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu drei Jahren Haft beantragt und die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war am 15. April 2025 in einer Wohnung in Berlin-Neukölln festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Mitglied einer bekannten arabischen Großfamilie ist in der Vergangenheit bereits mehrfach durch diverse Straftaten aufgefallen und hatte schon eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt.



