Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger scheitert mit letztem Rechtsmittel
Der als „Mister Cum-Ex“ bekannte Hanno Berger muss seine Freiheitsstrafe vollständig absitzen. Das Kölner Oberlandesgericht wies nun die Beschwerde des 75-Jährigen gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeverfahrens endgültig ab. Damit sind alle rechtlichen Möglichkeiten des verurteilten Steuerbetrügers ausgeschöpft.
Vier Jahre Haft und keine Aussicht auf Entlassung
Seit seiner Auslieferung aus der Schweiz im Jahr 2022 verbüßt Berger seine Haftstrafe. Ursprünglich wurde er vom Bonner Landgericht 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Wiesbaden verhängte später eine weitere Strafe von acht Jahren und drei Monaten für weitere Delikte. Beide Urteile wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Berger versuchte mit verschiedenen Argumenten, seine Haft zu unterbrechen oder das Verfahren wiederaufnehmen zu lassen:
- Er widerrief sein Geständnis zu zentralen Vorwürfen
- Er berief sich auf angebliche neue Beweise
- Er bezweifelte die Glaubwürdigkeit eines Kronzeugen
Doch das Kölner Landgericht verwarf seinen Antrag im August 2025 als unzulässig. Die nun folgende Beschwerde beim Oberlandesgericht bezeichneten Beobachter als „Griff nach dem letzten Strohhalm“.
Gericht sieht keine Grundlage für Verfahrenswiederaufnahme
Die Richter am Kölner Oberlandesgericht begründeten ihre Entscheidung damit, dass die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel keinen Anlass für die Annahme böten, das Bonner Landgericht hätte möglicherweise eine geringere Strafe oder sogar einen Freispruch verkünden können. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei damit „endgültig abgelehnt“.
Milliardenschaden durch Cum-Ex-Geschäfte
Hanno Berger gilt als Wegbereiter der Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, durch die der Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro geschädigt wurde. Bei diesen Geschäften wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben, sodass Finanzämter Steuern auf Dividenden erstatteten, die nie gezahlt worden waren.
Die Cum-Ex-Geschäfte erreichten ihren Höhepunkt zwischen 2006 und 2011 und waren bei zahlreichen Banken verbreitet. Erst 2012 reagierte die Politik mit einer Gesetzesänderung. Der Bundesgerichtshof entschied 2021 endgültig, dass solche Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Berger pries die Deals bei Banken und vermögenden Kunden als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente selbst Millionen daran. Nach Aufdeckung des Skandals floh er in die Schweiz und entzog sich dort jahrelang der deutschen Justiz, bevor er 2022 ausgeliefert wurde.
Der Cum-Ex-Skandal gilt als größter Steuerbetrug der deutschen Geschichte und hat die deutsche Finanzwelt nachhaltig erschüttert. Mit der nun endgültigen Ablehnung von Bergers Rechtsmitteln schließt sich ein weiteres Kapitel in der Aufarbeitung dieses historischen Justizfalls.



