Die Sängerin Julia Neigel setzt ihren juristischen Kampf gegen die in Sachsen während der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen fort. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte, ging in dieser Woche eine Beschwerde der 60-jährigen Künstlerin ein. Sie richtet sich gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG).
Hintergrund des Rechtsstreits
Das OVG in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sogenannten 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen abgewiesen. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen. Das Gericht ließ keine Revision gegen sein Urteil zu. Dagegen geht Neigel nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor.
Bereits 2024 hatte die Sängerin eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die 2G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte dies später (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, über die noch nicht entschieden ist.
Strafanzeige gegen Richter
Mitte April erstattete Neigel zudem Strafanzeige gegen zwölf Personen aus Sachsen, darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Sie wirft ihnen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor.
Im Zentrum steht ein 27-seitiges Papier, das sich in den Akten ihres Verfahrens fand. Neigel bezeichnet es als „Urteilsentwurf“, der das Datum 11. April 2023 und das Kürzel der Berichterstatterin trage. Das Papier sei drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst worden. Mehr als 60 Prozent davon fänden sich wörtlich in dem Urteil aus diesem Februar wieder. „Das Ergebnis — Klageabweisung — war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte“, so Neigel.
Das OVG bestätigte auf Anfrage, „dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben hat“. Es sei im Zuge der Akteneinsicht „versehentlich“ mit an Neigel versandt worden. „Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren“, erklärte OVG-Sprecher Matthias Grünberg. „Zu gewissen Anteilen werden sich Passagen aus dem Papier auch im späteren Urteil wiederfinden.“
Ermittlungen wegen Anfangsverdacht
Die Staatsanwaltschaft Görlitz bearbeitet die Anzeige der Sängerin. Eine Sprecherin teilte mit, dass sich derzeit ein „Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung“ gegen zehn namentlich bekannte Personen richte. Die Ermittlungen dauern an.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band durch den Song „Schatten an der Wand“ bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, dass sie durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden sei. Die Sängerin lebt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz).



