„Knast-Casanova“-Fall beschäftigt Justiz in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
„Knast-Casanova“-Fall: Justiz in MV und Niedersachsen betroffen

„Knast-Casanova“-Fall zieht weite Kreise durch deutsche Justizbehörden

Der als „Knast-Casanova“ bekannt gewordene Fall eines jungen irakischen Intensivtäters hat nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Justizbehörden beschäftigt. Ahmad J., der wegen sexueller Beziehungen zu zwei Justizbediensteten in einer Jugendanstalt Schlagzeilen machte, sorgte für umfangreiche Ermittlungen und Verfahrensverlagerungen zwischen verschiedenen Bundesländern.

Von Schleswig über Neustrelitz nach Salzgitter

Die Geschichte des jungen Mannes mit irakischen Wurzeln begann in der Jugendanstalt Schleswig, wo er zunächst inhaftiert war. Dort unterhielt er sexuelle Beziehungen zu zwei Mitarbeiterinnen – einer Anstaltspsychologin und einer Abteilungsleiterin. Nachdem diese Beziehungen im Oktober 2024 aufgedeckt wurden, folgten eine Razzia und personelle Konsequenzen. Beide Frauen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt und mussten jeweils tausend Euro zahlen.

Im Zuge des Skandals wurde Ahmad J. in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Hier begann die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit Ermittlungen und erhob im Juni 2025 Anklage. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, zwischen April und Oktober 2024 in zwei Fällen Amtsträgerinnen Vorteile gewährt oder versprochen zu haben, um sie zur Verletzung ihrer Dienstpflichten zu bewegen.

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Komplexe Verfahrensverläufe zwischen Bundesländern

Die Anklageschrift der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft landete beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Waren (Müritz). Doch dort wurde das Verfahren nie eröffnet, da der Beschuldigte zwischenzeitlich aus der JVA Neustrelitz entlassen worden war und nach Niedersachsen gezogen sein soll. Das Amtsgericht Waren hatte zuvor bereits im November 2025 entschieden, den Fall an das Amtsgericht Salzgitter abzugeben.

Interessant ist dabei ein paralleler Verfahrensstrang: Noch während seiner Haft in Neustrelitz wurde am 13. September 2025 die Restjugendstrafe von 124 Tagen zur Bewährung ausgesetzt. Eigentlich hätte Ahmad J. nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Lübeck eine dreijährige Haftstrafe bis Juli 2026 absitzen müssen. Das Gericht in Waren hatte jedoch nach Einholung von Gutachten und Anhörungen entschieden, dass zwar ein mittleres, aber kein unmittelbares Rückfallrisiko bestehe.

Bewährungsauflagen und neue Ermittlungen

Dem Verurteilten wurden umfangreiche Auflagen erteilt, darunter eine zweijährige Bewährungszeit und die Weisung, am neuen Wohnort eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine geregelte Arbeit aufzunehmen. Diese Entscheidung wurde von der Staatsanwaltschaft akzeptiert, obwohl Medienberichte darauf hinwiesen, dass Empfehlungsschreiben für Ahmad J. ausgerechnet von den beiden Justiz-Mitarbeiterinnen stammen sollen, mit denen er die Affären hatte.

Nun liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Niedersachsen. Deren Sprecher Christian Wolters erklärt: „Wir werden nun eigenständig prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, und gegebenenfalls eine Anklage erheben.“ Die gesamte Anklageschrift muss neu verfasst werden, wobei die Vorarbeit der Neubrandenburger Kollegen einfließen dürfte.

Rechtliche Einwände und ungewisse Zukunft

Der Lübecker Rechtsanwalt Nicolai Preuß, der Ahmad J. vertritt, hatte bereits grundsätzliche Zweifel an der Strafbarkeit der Vorgänge geäußert: „Ich stelle grundsätzlich in Zweifel, dass bei durchgeführtem Geschlechtsverkehr mit einer oder mehreren Frauen in der JVA Schleswig der Tatvorwurf der Bestechung verwirklicht wurde.“

Bis der „Knast-Casanova“ also möglicherweise erneut vor Gericht steht, könnte noch einige Zeit vergehen. Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie komplex sich grenzüberschreitende Strafverfahren in der deutschen Justiz gestalten können, insbesondere wenn Haftverlegungen und Wohnsitzwechsel der Beschuldigten die örtliche Zuständigkeit mehrfach verändern.

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