Landtag berät über Missbrauchsfall in Fürstenwalde
Landtag berät über Missbrauchsfall in Fürstenwalde

Der Bildungs- und der Innenausschuss des Brandenburger Landtags werden sich am Dienstag, dem 12. Mai, in einer gemeinsamen Sondersitzung mit dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch zweier Mädchen in Fürstenwalde befassen. Dies gab der Landtag bekannt. Der Fall hatte im April für Aufsehen gesorgt, als bekannt wurde, dass eine Gruppe von mindestens acht Jugendlichen die beiden jugendlichen Mädchen gegen deren Willen sexuell missbraucht haben soll.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) führt die Ermittlungen in diesem Fall. Nach ihren Angaben kennen sich die mutmaßlichen Täter und die Opfer. Ein Sprecher der Behörde erklärte, dass es derzeit keine neuen Entwicklungen in den Ermittlungen gebe. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten wurden keine weiteren Details genannt. Die Ermittlungen laufen weiterhin auf Hochtouren.

AfD fordert Herabsetzung der Strafmündigkeit

Die Sondersitzung wurde von der AfD-Fraktion beantragt, die damit auf eine Herabsetzung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre drängt. In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortung eines Menschen mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Die AfD argumentiert, dass eine Herabsetzung notwendig sei, um jugendliche Straftäter angemessen zur Rechenschaft ziehen zu können. Für die Beantragung einer Sondersitzung ist die Unterstützung von mindestens einem Fünftel der Landtagsmitglieder erforderlich.

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Der Fall hat in Brandenburg und darüber hinaus für Diskussionen gesorgt. Die Sondersitzung wird nun genutzt, um die Hintergründe des Missbrauchsfalls zu erörtern und mögliche politische Konsequenzen zu diskutieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung der AfD auf breite Zustimmung im Landtag stößt.

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