Lebenslange Haft für brutale Messerattacke in Leipzig
Knapp acht Monate nach einer entsetzlichen Messerattacke in Leipzig hat das Landgericht ein hartes Urteil gefällt. Ein 37-jähriger Mann wurde wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
Tragischer Tathergang unter Alkoholeinfluss
Der Deutsche soll im August des vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen sein. Im Eingangsbereich kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der er der Frau mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch stach. Aus Panik sprang die Mutter daraufhin aus dem Fenster des Kinderzimmers.
In diesem Zimmer griff der Mann dann den gemeinsamen zehnjährigen Sohn an und stach 14 Mal auf ihn ein. Der Junge überlebte die lebensgefährlichen Verletzungen nur dank einer Notoperation, während die Mutter ihrer Stichverletzung im Krankenhaus erlag. Der Täter wurde noch am Tatort festgenommen.
Prozess mit emotionalen Momenten und Drohungen
Während des Prozesses schilderte der 37-Jährige den Tathergang unter Tränen und gab an, noch am Tatort entsetzt von sich selbst gewesen zu sein und den Notruf getätigt zu haben. Seine Verteidigerin Andrea Liebscher betonte, dass er sich für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert.
Die Urteilsverkündung musste in der Vorwoche aufgrund eines Drohanrufs aus der Justizvollzugsanstalt gegen einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld verschoben werden. Das nun verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht folgt Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit der Verhängung der lebenslangen Haftstrafe entsprach das Gericht vollständig den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung die besondere Brutalität der Tat, bei der ein Kind schwerste Verletzungen erlitt und seine Mutter getötet wurde.
Die Messerattacke hatte in Leipzig und darüber hinaus für großes Entsetzen gesorgt und wirft Fragen nach Gewalt in Beziehungen und dem Schutz von Kindern in familiären Konfliktsituationen auf. Das endgültige Urteil nach eventuellen Rechtsmitteln bleibt abzuwarten.



