Lebenslange Haft für versuchten Mord: Mann sticht Ex-Frau an Hochzeitstag nieder
Ein Mann muss endgültig lebenslang ins Gefängnis, weil er seine getrennt lebende Ehefrau an ihrem ehemaligen Hochzeitstag mit mehr als 20 Messerstichen niedergestochen und lebensbedrohlich verletzt hat. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth verworfen, wodurch das Urteil vom Mai 2025 nun rechtskräftig ist.
Brutale Attacke vor den Augen der Tochter
Die gefährliche Messerattacke ereignete sich im Juli 2024 auf einem Spielplatz in Hersbruck bei Nürnberg. Vor den Augen der gemeinsamen Tochter, von Freundinnen und weiterer spielender Kinder näherte sich der damals 40-jährige Mann seiner von ihm getrennt lebenden Frau von hinten. Der Tag, der 18. Juli 2024, war der ehemalige Hochzeitstag des Paares. Dabei verbarg er das Messer.
Die arglose Frau saß mit Kindern und Freundinnen an einem Tisch an dem Spielplatz. Laut Landgericht wollte er sie dafür bestrafen, dass sie eigene Wege gehen wollte. Er versetzte der Frau über 20 Stiche, die tödlich gewesen wären, wenn die gemeinsame Tochter nicht dazwischengegangen wäre. Dabei wurden auch die Tochter und eine weitere Frau, die eingreifen wollte, schwer verletzt.
Flucht und Rettung durch sofortige Hilfe
Der Angeklagte floh damals, weil er laut Landgericht annahm, dass seine Ex-Frau tödlich verletzt war. Die attackierte Ex-Ehefrau und die Tochter, die beide durch die Messerstiche in Lebensgefahr waren, konnten durch sofortige Hilfe von Spielplatzbesuchern und des Rettungsdienstes gerettet werden.
Die Verurteilung basiert auf den Mordmerkmalen der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe. Nach Angaben des BGH haben die Nürnberger Richter insbesondere nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine mildere Strafe zu verhängen, weil der Mord nur versucht war.
Hintergrund und rechtliche Prüfung
Die Frau hatte die Beziehung zu dem Syrer bereits 2022 beendet. Die Behörden verfügten schon damals ein Kontaktverbot für den Mann. Er wurde nach der Tat in der Nähe gefasst und hatte die Tat im Prozess auch gestanden. Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen rechtlichen Rügen habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, erläuterte der BGH.
Das Landgericht hatte den Syrer des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen. Damit ist klar: Nicht nur auf Mord steht lebenslänglich – das kann auch bei versuchtem Mord geschehen, wie dieser Fall zeigt.



