Prozess in Prenzlau: Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld für Angriff auf Beamte
Vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes musste sich kürzlich ein 40-Jähriger wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Der Fall, der in der Uckermark für Aufsehen sorgte, begann damit, dass Polizeibeamte den Mann schlafend in einem Straßengraben vorfanden. Die Uniformierten riefen den Rettungsdienst und versuchten, Erste Hilfe zu leisten, doch der langsam zu sich kommende Angeklagte verweigerte jegliche Unterstützung.
Aggressives Verhalten und Beleidigungen
Statt dankbar zu sein, wurde der Mann aggressiv. Er spuckte die Polizisten an, zeigte den Stinkefinger und beschimpfte sie als Wichser. Obwohl er offensichtlich stark alkoholisiert war, schaffte er es allein nach Hause. Doch sein Verhalten hatte nun juristische Konsequenzen. Im Prozess gestand der Angeklagte die Tat, gab jedoch an, sich aufgrund eines Filmrisses nicht mehr an den Vorfall erinnern zu können. „Ich habe mich an dem Tag mit Schnaps zugesoffen, alles wegen der Trennung von meiner Partnerin“, erklärte er und entschuldigte sich.
Zeugenaussagen und alltägliche Angriffe
Ein Polizist bestätigte als Zeuge, dass der Angeklagte bei der Auffindung leblos gewirkt und jede Hilfe abgelehnt habe. „Dann hat er mich angespuckt und den Stinkefinger gezeigt“, berichtete der Beamte. „Beim Weggehen hat er noch ‚Wichser‘ gerufen und uns beschimpft.“ Er fügte hinzu, dass solche Angriffe auf Einsatzkräfte leider schon alltäglich seien, weshalb er einen Antrag auf Schmerzensgeld gestellt habe. Ein weiterer Beamter bestätigte den Tathergang, war jedoch nicht selbst angespuckt worden.
Urteil mit klarer Botschaft
Der Staatsanwalt stufte die Tat nicht als Körperverletzung, sondern als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein. Aufgrund erheblicher Vorstrafen des Angeklagten, die mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet wurden, plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie 500 Euro Entschädigung. Der Angeklagte reagierte mit den Worten: „Das ist zu viel für so wenig Spucke!“
Die Strafrichterin verurteilte ihn schließlich zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ein Bewährungshelfer bestellt. In ihrer Urteilsbegründung betonte sie: „Spucken ist ein Zeichen der Missachtung und Ehrverletzung“ und verfügte ein Schmerzensgeld von 300 Euro, das der Angeklagte an den Polizisten zahlen muss. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften.



