Rechtskräftiges Urteil gegen Melanie Müller: Hitlergruß-Vorfall endgültig verurteilt
Melanie Müller: Urteil wegen Hitlergruß rechtskräftig

Rechtskräftiges Urteil: Melanie Müller wegen Hitlergruß endgültig verurteilt

Das Urteil gegen Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Zeigens des Hitlergrußes ist nun rechtskräftig. Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte, dass die eingelegte Revision als unzulässig verworfen wurde, da sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist begründet worden war. Die 37-Jährige hatte zuvor bereits auf ihrer Instagram-Seite erklärt, sie habe sich nach sehr reiflicher Überlegung entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen.

Verfahren und Strafe im Detail

Das Landgericht Leipzig hatte die ehemalige RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar in zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro, was einer Gesamtsumme von 3.500 Euro entspricht. Die Verteidigung hatte ursprünglich auf Freispruch plädiert und angekündigt, Revision beim Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen.

Müllers Begründung für den Revisionsverzicht

In einem öffentlichen Statement begründete Melanie Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde. Sie betonte ausdrücklich, dass diese Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Müller bleibt bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziert sich erneut von jeglicher extremistischer Ideologie.

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Hintergrund des Vorfalls

Laut Angaben des Landgerichts hatte Melanie Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig, erklärte, die Angeklagte habe sich zum Ende des Konzerts durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine deutlich höhere Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verhängt, was 80.000 Euro entsprach. In der zweiten Instanz fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, da das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich niedriger bewertete.

Müllers Verteidigung und Position

In beiden Prozessen wies Melanie Müller die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger entschieden zurück. Ihre Verteidigung argumentierte, dass es sich bei der Handbewegung um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt habe. Diese Armbewegung habe sie bereits bei vielen Konzerten ausgeführt, stets begleitet von dem Schlachtruf: Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi. Überdies betonte Müller, dass sie keine rechte Gesinnung habe und sich als unpolitisch bezeichne.

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