Messerattacke in Hagenow: Streit um 3500 Euro endet fast tödlich
Messerangriff in Hagenow: Streit um Geld eskaliert

Messerattacke in Hagenow: Streit um 3500 Euro endet fast tödlich

Ein finanzieller Konflikt um 3500 Euro hat in Hagenow zu einer brutalen Messerattacke geführt, die das Opfer nur knapp überlebte. Vor dem Landgericht Schwerin schilderte der 26-jährige Omar A. nun die dramatischen Minuten vor der Tat, die ihn fast das Leben kostete.

Die Vorgeschichte des Konflikts

Die 3500 Euro, die sich Omar A. von seinem Cousin Aziz H. für die Flucht nach Deutschland lieh, sollten eigentlich einen Neuanfang ermöglichen. Nach eigener Aussage gab er den geliehenen Betrag in Deutschland an seine Schwester – die Ehefrau des Cousins – zurück, auch zum Wohle ihrer beiden Töchter. Doch am 2. August 2025 eskalierte der Streit um diese Entscheidung in Hagenow auf brutale Weise.

Der Tag der Tat

Omar A. war mit seiner Schwester in Hagenow, um seine Nichten abzuholen. Die Mädchen saßen bereits im Wagen, als der 38-jährige Angeklagte auf ihn zukam und ihn bat, auszusteigen, um über das Geld zu sprechen. „Wir haben uns normal unterhalten. Ich hatte auch keine Angst vor ihm“, betonte der Zeuge auf Nachfrage von Richter Robert Piepel. Doch das Gespräch endete mit der Frage des Cousins: „Ich bekomme also kein Geld?“ Als Omar A. mit „Nein“ antwortete, eskalierte die Situation ohne Vorwarnung.

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„Ich habe zunächst gedacht, er schlägt mich mit der Faust“, ließ Omar A. den Dolmetscher übersetzen. Erst als er auf seine weiße Jogginghose blickte und dort Blut sah, verstand er, dass sein Cousin ihn mit einem Messer angegriffen hatte. Zweimal traf der Angreifer den Verwandten mit der 13 Zentimeter langen Klinge – ein Stich ging in den Bauch, der zweite verletzte die Lunge. Nur eine Notoperation rettete Omar A. das Leben.

Warum kein Mordversuch?

Die Schilderung des Opfers wirft die zentrale Frage im Prozess auf: Ein heimtückischer Angriff, der die Arglosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt, könnte zu einer Anklage wegen versuchten Mordes führen. Dennoch lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lediglich „versuchter Totschlag“.

Die Begründung liegt im Detail. Bereits ein Jahr vor dem Messerangriff soll es zwischen Omar A. und Aziz H. wegen des Geldes zu Handgreiflichkeiten gekommen sein – damals ohne Messer. Der schwelende Konflikt zwischen den beiden könnte Anlass genug für Omar A. gewesen sein, mit einer feindseligen Reaktion seines Cousins zu rechnen. Damit wäre er nicht mehr völlig arglos gewesen. Wenn die Arglosigkeit fehlt, kann sie aber auch nicht ausgenutzt werden. Das Mordmerkmal fällt weg und es bleibt „nur“ der versuchte Totschlag.

Juristische Konsequenzen und persönliche Folgen

Diese juristische Bewertung öffnet die Tür für einen möglichen Deal statt einer lebenslangen Haftstrafe. Für ein glaubhaftes Geständnis hatte Richter Piepel dem Angeklagten am ersten Verhandlungstag eine Freiheitsstrafe von vier bis sechs Jahren in Aussicht gestellt. Ob es bei dieser Bewertung bleibt, müssen die weiteren Verhandlungstage klären.

Für Omar A. sind die Folgen der Tat bereits jetzt lebenslang spürbar. „Seit dem Tag ist alles durcheinander gekommen“, erklärt er und schildert anhaltende Schmerzen und Schlafstörungen. Der Traum vom Neuanfang in Deutschland wurde für ihn zu einem Trauma.

Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet. Die Verhandlung vor dem Landgericht Schwerin zeigt einmal mehr, wie schnell ein finanzieller Streit in Gewalt eskalieren kann – mit verheerenden Konsequenzen für alle Beteiligten.

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