Verteidigung weist Mordvorwürfe gegen MHH-Arzt zurück: Sterbebegleitung im Fokus
MHH-Arzt: Verteidigung weist Mordvorwürfe zurück

Verteidigung weist Mordvorwürfe gegen MHH-Arzt zurück: Sterbebegleitung im Fokus

Die Verteidigung eines wegen mutmaßlicher Tötungsdelikte beschuldigten Arztes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hat die schweren Vorwürfe gegen ihren Mandanten entschieden zurückgewiesen. In einer ausführlichen Presseerklärung betonten die Anwälte, dass der 49-jährige Internist alle Anschuldigungen bestreitet und sich stets im rechtlichen Rahmen der palliativen Medizin bewegt habe.

Ermittlungen seit vergangenem Jahr

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Mediziner bereits seit dem vergangenen Jahr, wobei die Verfahren erst jetzt öffentlich bekannt wurden. Der Arzt befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, eine formelle Anklage wurde bislang noch nicht erhoben. Es gilt die grundlegende Unschuldsvermutung.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden wird dem Beschuldigten der Verdacht des vollendeten Mordes in einem Fall sowie Totschlag beziehungsweise versuchter Mord in zwei weiteren Fällen zur Last gelegt. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen Mai 2019 und März 2025 ereignet haben.

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Sterbebegleitung als zentraler Streitpunkt

Im Mittelpunkt des juristischen Verfahrens steht nach Aussage der Verteidigung die grundsätzliche Frage nach den Voraussetzungen und Grenzen palliativer Sterbebegleitung. Die Anwälte erklärten ausführlich, dass ihr Mandant sich bei der Behandlung schwer kranker Patienten ausschließlich innerhalb des rechtlichen Rahmens einer zulässigen indirekten Sterbehilfe bewegt habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt dagegen vor, in mehreren Fällen schwer kranke Patienten durch die Verabreichung von Medikamenten getötet zu haben. In einem konkreten Fall soll der Beschuldigte als Notarzt zu einer schwer kranken Frau in einer Demenz-Wohngemeinschaft gerufen worden sein und ihr eine hohe Dosis Morphin verabreicht haben.

Zwei Todesfälle auf MHH-Station

In zwei weiteren Fällen handelt es sich nach Angaben der Ermittler um Todesfälle auf einer Station der Medizinischen Hochschule Hannover. Bei einem Patienten, der sich in einem künstlichen Koma befunden habe, sieht die Staatsanwaltschaft sogar das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.

Die MHH hatte den gesamten Fall bereits im Mai des vergangenen Jahres selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und den betroffenen Arzt daraufhin von seinen Aufgaben freigestellt. Die umfangreichen Ermittlungen der Behörden dauern weiterhin an, während die Verteidigung auf die rechtmäßigen Handlungen ihres Mandanten im Kontext der Sterbebegleitung verweist.

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