Ehemaliger MMA-Kämpfer vor Gericht: Dönerbuden-Attacke brachte Opfer ins Koma
MMA-Kämpfer vor Gericht: Dönerbuden-Attacke brachte Opfer ins Koma

Ehemaliger MMA-Kämpfer muss sich für brutale Attacken verantworten

Früher kämpfte er im Oktagon, heute steht er vor dem Hamburger Amtsgericht: Der 31-jährige Ömer Solmaz, ein ehemaliger Mixed-Martial-Arts-Kämpfer, muss sich wegen mehrerer Fälle von Körperverletzung verantworten. Die Vorwürfe sind schwerwiegend – eines seiner Opfer, ein 60 Jahre alter Mann, liegt nach einer brutalen Attacke immer noch im Koma und wird voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig bleiben.

Die Dönerbuden-Attacke: Eine Schlägerei mit fatalen Folgen

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg ereignete sich der folgenschwerste Vorfall am Abend des 14. August 2025 in der Nähe der Hamburger Reeperbahn. Der Angeklagte Solmaz soll sich im Außenbereich eines Döner-Grills befunden haben, als er das spätere Opfer Ali A. (60) aufforderte, nicht zu rauchen, da er gerade esse. Die Situation eskalierte innerhalb von Sekunden.

Staatsanwältin Dr. Birthe Stekahn schilderte vor Gericht: „Solmaz schlug dem Mann mit der flachen rechten Hand wuchtig ins Gesicht. Ali A. stürzte ungebremst mit dem Gesicht auf den Boden und war sofort bewusstlos.“ Obwohl für das Opfer akute Lebensgefahr bestanden habe, habe der Angeklagte keinerlei Hilfe geleistet. Im Krankenhaus diagnostizierten Ärzte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit multiplen Hirnblutungen.

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Der Angeklagte: Zwischen Reue und Rechtfertigung

Vor Gericht zeigte sich Ömer Solmaz teilweise reuig. In Richtung der zahlreich erschienenen Angehörigen sagte er: „Ich hätte mir nicht gewünscht, dass er im Koma landet.“ Doch im gleichen Atemzug fügte er hinzu: „Aber ich hätte mir auch nicht gewünscht, dass ich im Gefängnis lande.“

Die Schilderung des Vorfalls am Döner-Restaurant weicht deutlich von der Anklage ab. Solmaz behauptet, er habe allein gegessen, als Ali A. ungefragt an seinen Tisch gekommen sei. Der 60-Jährige habe ihn herablassend behandelt und ihm sogar Zigarettenrauch ins Gesicht gepustet. „Er hat mich beleidigt, ‚Ehrenloser‘ genannt – das ist die schlimmste Beleidigung“, so der Angeklagte.

Weitere Vorwürfe: Fitnessstudio und Parkplatzstreit

Die Ermittlungen zeigen ein Muster gewalttätigen Verhaltens. In einem weiteren Fall soll es in einem Kampfsportzentrum in Hamburg-Bergedorf, wo Solmaz ehrenamtlich tätig gewesen sein soll, zum Streit gekommen sein, weil ein Mitglied kein Handtuch auf eine verschwitzte Trainingsbank gelegt habe. Die Situation eskalierte, und Solmaz habe dem Mann ins Gesicht geschlagen.

Über seinen Anwalt Noah Kistner räumte der Angeklagte ein: „Ich habe mich bedauerlicherweise zu einem Schlag hinreißen lassen.“ Ein dritter Vorfall betrifft einen Streit beim Einparken. Solmaz soll mit der Faust ins Gesicht eines Mannes geschlagen haben, was zu einer Platzwunde unter dem Auge, Sehstörungen und drei beschädigten Zähnen führte. Die Verteidigung argumentiert, der Mann habe Solmaz „provoziert“.

Hintergrund: Ein polizeibekannter MMA-Kämpfer

Ömer Solmaz ist den Behörden nicht unbekannt. Der Hamburger Staatsschutz beobachtet ihn wegen möglicher islamistischer Tendenzen. Seine Vergangenheit als professioneller MMA-Kämpfer, dokumentiert durch Kampfaufnahmen aus dem Jahr 2019, wirft Fragen nach der Verantwortung von Kampfsportlern außerhalb des Rings auf.

Die Staatsanwaltschaft wirft Solmaz gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und in einem besonders brutalen Fall schwere Körperverletzung vor. Das Gericht muss nun nicht nur über die Schuldfrage entscheiden, sondern auch darüber, wie mit einem Mann umgegangen werden soll, dessen körperliche Fähigkeiten in Alltagssituationen zu verheerenden Konsequenzen führen können.

Das Schicksal von Ali A., der nach wie vor im Koma liegt und dessen Familie mit einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit rechnen muss, steht im Mittelpunkt des Verfahrens. Die nächsten Verhandlungstage werden zeigen, ob die vorgebrachte Reue des Angeklagten das Gericht beeindrucken kann oder ob die Schwere der Taten im Vordergrund stehen wird.

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