Mordprozess in München: Plädoyers nach tödlichem Angriff im Alten Botanischen Garten
Im Prozess um einen tödlichen Angriff im Alten Botanischen Garten in München haben alle Verfahrensbeteiligten ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 31-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Unterschiedliche Bewertungen der Tat
Die Nebenklage plädierte demnach auf Mord, hilfsweise ebenfalls auf Körperverletzung mit Todesfolge, und beantragte zehn Jahre Haft. Dagegen sprach sich die Verteidigung für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung aus und forderte zwei Jahre und zehn Monate. Im September 2024 soll der angeklagte Pole einen 57-jährigen Mann nach einem Streit so heftig gegen den Kopf getreten haben, dass dieser zu Boden stürzte und wenig später im Krankenhaus starb.
Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen, die zum Tod führten. Am Mittwoch will das Gericht das Urteil verkünden, nachdem die Plädoyers abgeschlossen sind.
Neuauflage des Verfahrens nach Befangenheitsvorwürfen
Es handelt sich um die Neuauflage eines Verfahrens, das eigentlich bereits im November begonnen hatte, aber wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters platzte. Eine Äußerung des Vorsitzenden konnte den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen, begründete das Landgericht München I.
Es ging dabei um eine Äußerung während der schleppenden Vernehmung eines aus Somalia stammenden Zeugen. Der Richter hatte erklärt: Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen. US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor als Müll beschimpft.
Diese Kontroverse führte zur Neuaufnahme des Prozesses, der nun mit den aktuellen Plädoyers seinen Abschluss findet. Die unterschiedlichen Positionen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung unterstreichen die Komplexität des Falls.



