Mordprozess um achtjährigen Fabian startet Ende April in Rostock
Mordprozess um Fabian startet Ende April in Rostock

Mordprozess um achtjährigen Fabian startet Ende April in Rostock

Im tragischen Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Mecklenburg-Vorpommern steht der Beginn des Mordprozesses gegen eine 30-jährige Frau unmittelbar bevor. Das Landgericht Rostock hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock zugelassen und den Prozessauftakt für den 28. April festgelegt. Die Beschuldigte befindet sich seit Anfang November in Untersuchungshaft und soll dem Jungen persönlich bekannt gewesen sein.

Umfangreiche Hauptverhandlung mit 17 Terminen

Nach dem Auftakt am 28. April sind insgesamt 16 weitere Verhandlungstermine bis Anfang Juli angesetzt. Diese intensive Prozessplanung deutet auf einen komplexen und ausführlichen Verfahrensverlauf hin. Interessant ist der zeitliche Aspekt: Anfang Mai wäre eigentlich eine Frist abgelaufen, die vorsieht, dass eine Hauptverhandlung normalerweise binnen sechs Monaten nach Beginn der Untersuchungshaft starten soll. Für die inhaftierte Frau gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die grundlegende Unschuldsvermutung.

Bundesweite Bestürzung über den tragischen Fall

Der Fall Fabian hatte im Oktober des vergangenen Jahres bundesweit für enorme Aufmerksamkeit und tiefe Bestürzung gesorgt. Tagelang blieb das Schicksal des Jungen aus Güstrow ungewiss, während eine ganze Stadt im Ausnahmezustand lebte. Die Mutter hatte ihren Sohn am Morgen des 10. Oktobers gegen 8.30 Uhr zum letzten Mal gesehen, als sie zur Arbeit ging. Bei ihrer Rückkehr war Fabian verschwunden, woraufhin sie ihn am Abend als vermisst meldete und eine großangelegte Suchaktion initiiert wurde.

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Anklagevorwürfe und Tatablauf

Laut der zugelassenen Anklage soll die Beschuldigte den achtjährigen Jungen unter einem Vorwand aus seiner Wohnung gelockt haben. Anschließend soll sie mit ihm in ihrem Auto zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren sein, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow gelegen. Von dort sollen beide zu einem schlecht einsehbaren Teich gelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, Fabian dort mit mindestens sechs Messerstichen „heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben.

Um die Spuren ihrer Tat zu beseitigen, soll die Beschuldigte den Leichnam später mit Brandbeschleuniger angezündet haben. Die Tat soll von ihr allein geplant und begangen worden sein. Der Leichnam des Kindes wurde vier Tage nach Fabians Verschwinden an besagtem Tümpel gefunden. Bemerkenswerterweise hatte die inzwischen Beschuldigte selbst diesen Fund gemeldet.

Verfahrensstand und aktuelle Position der Beschuldigten

Die Polizei nahm die Frau Anfang November als Tatverdächtige fest. Nach früheren Aussagen ihres Anwalts stritt die Frau die Tat zunächst als Zeugin ab. Zuletzt erklärte der Verteidiger Anfang März, dass sich seine Mandantin als Beschuldigte bislang nicht zu den schwerwiegenden Vorwürfen äußere. Die Ermittlungsbehörden hatten den Fundort von Fabians Leiche und das gesamte Umfeld wiederholt intensiv untersucht, um die Tat aufzuklären.

Der bevorstehende Prozess am Landgericht Rostock wird nicht nur die juristische Aufarbeitung dieses tragischen Falles bedeuten, sondern auch die emotionale Betroffenheit einer ganzen Region widerspiegeln. Die Augen der Öffentlichkeit werden sich auf den Gerichtssaal in Rostock richten, wenn Ende April die Verhandlung beginnt.

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