Landgericht Zwickau prüft Freispruch nach Mordversuch mit vergiftetem Döner
Mordversuch mit Döner: Landgericht prüft Freispruch

Landgericht Zwickau prüft Freispruch nach Mordversuch mit vergiftetem Döner

In einem außergewöhnlichen Berufungsverfahren muss sich eine 35-jährige Frau vor dem Landgericht Zwickau wegen versuchten Mordes verantworten. Der Vorwurf lautet, dass sie ihren Stiefvater mit einem vergifteten Döner töten wollte. Das Verfahren begann am Mittwoch und wirft Fragen zur Dosierung von Betäubungsmitteln und den Umständen der Tat auf.

Details der Anklage und des früheren Freispruchs

Laut der Staatsanwaltschaft begann die Tat mit dem Diebstahl einer Modelleisenbahn des Stiefvaters im Wert von etwa 900 Euro. Anschließend soll die Angeklagte geplant haben, den Mann zu ermorden. Dafür mischte sie dem Betäubungsmittel Oxycodon in einen Döner, den sie ihm gab. Das Opfer erlitt daraufhin Schwindel, schlief mehrfach ein und erbrach sich wiederholt. Trotz dieser Symptome überlebte der Stiefvater den Vorfall.

In erster Instanz war die Frau vom Amtsgericht Zwickau freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch erfolgreich Berufung ein, weshalb das Landgericht nun den Fall neu aufrollt. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 21. April angesetzt sind, um die Beweislage gründlich zu prüfen.

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Gründe für das Überleben des Opfers und Geständnis

Die Staatsanwaltschaft führt das Überleben des Stiefvaters auf zwei mögliche Faktoren zurück. Entweder war die beigemischte Menge an Oxycodon zu gering dosiert, oder die volle Wirkung des Betäubungsmittels wurde durch das Erbrechen des Geschädigten verhindert. Diese technischen Details könnten im Berufungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen.

Interessanterweise offenbarte die Angeklagte dem Opfer wenige Tage nach der Tat selbst, dass sie Oxycodon in den Döner gemischt hatte. Dieses Geständnis könnte die Beweisführung der Staatsanwaltschaft stärken und die Frage aufwerfen, ob der frühere Freispruch rechtmäßig war.

Das Landgericht Zwickau steht nun vor der Herausforderung, die widersprüchlichen Aspekte des Falls abzuwägen. Während die Anklage auf einen klaren Mordversuch pocht, könnte die unzureichende Dosierung oder das Erbrechen des Opfers Zweifel an der Tötungsabsicht nähren. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über das Schicksal der Angeklagten, sondern auch über rechtliche Grauzonen bei vergifteten Lebensmitteln entscheidet.

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