OP-Helfer misshandelt Schwangere und näht Wunden selbst zu: Zwei Jahre Haft für Gewalttäter
OP-Helfer misshandelt Schwangere und näht Wunden selbst zu

OP-Helfer misshandelt Schwangere und näht Wunden selbst zu: Zwei Jahre Haft für Gewalttäter

Die junge Frau hatte Tränen in den Augen, als sie vor Gericht aussagte: „Ich konnte ihn nicht verlassen, um mein Leben nicht zu gefährden.“ Ihr Ex-Partner, Alexander M. (31), hatte sie brutal misshandelt und schwer verletzt, selbst während ihrer Schwangerschaft. Die tiefen, blutenden Wunden sollten niemand sehen – der Täter, der als OP-Helfer in der Dresdner Universitätsklinik arbeitete, nähte sie selbst zu. Dafür hatte er Skalpell, Injektionsspritze und Faden aus dem Krankenhaus entwendet.

Brutale Gewaltexzesse und „Monster-Modus“

Alexander M. steht vor dem Amtsgericht Dresden, weil er nicht nur diese Frau, sondern auch eine spätere Freundin aus Thüringen brutal misshandelt haben soll. Laut Anklage schlug er den Opfern mit der Faust ins Gesicht, stieß ihren Kopf und zog sie an den Haaren. Er würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Die erste Frau, heute 25 Jahre alt, hatte M. über die Dating-Plattform „Bumble“ kennengelernt. Schnell geriet sie in eine Gewaltspirale und blieb aus Todesangst bei ihm.

Nach den Gewaltexzessen drohte M. ihr mit dem Tod, dann zwang er sie, ihn zu umarmen. So legte er ihr den Arm von hinten um den Hals und hob die damals schwangere Frau hoch, bis sie bewusstlos wurde. Als sie zu sich kam, blutete ihr Oberschenkel. Sie beschrieb den Zustand des Täters als „Monster-Modus“. Zum Arzt gehen durfte sie nicht – stattdessen setzte M. selbst Betäubungsspritzen und nähte die Wunde zu, was er auf einem Handyvideo festhielt.

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Weitere Opfer und gerichtliche Auseinandersetzung

Schließlich wehrte sich die Frau, es gab zahlreiche Polizeieinsätze, Gefährderansprachen und Kontaktverbote. Irgendwann gab M. auf, trennte sich – und suchte sich ein neues Opfer: eine noch jüngere Frau aus Jena in Thüringen. Auch sie wurde laut Anklage bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und verprügelt. Er zwang sie sogar, den Boden aufzulecken. Eine weitere Partnerin war so verängstigt, dass sie keine aktenkundige Aussage machen wollte.

Ein Gutachter forderte mindestens zwei Jahre Sozialtherapie für den Gewalttäter, mit sechs Monaten Vorlaufzeit. Die Nebenklage sprach von „sadistischen Neigungen“ und Wiederholungsgefahr, auch Sicherungsverwahrung wurde diskutiert. Eine Opfer-Anwältin beantragte, das Verfahren ans Landgericht abzugeben, da ein Einzelrichter nur in Ausnahmefällen mehr als zwei Jahre Haft verhängen darf. Doch die Strafrichterin lehnte ab.

Urteil und weitere Verfahren

Die Richterin verurteilte Alexander M. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft – die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre gefordert. Zwar nannte sie die Taten äußerst „brutale Einzeltaten“, doch drei Jahre wären eine „Menge Holz für einen Ersttäter“. Der Frau aus Thüringen will er 8000 Euro Entschädigung zahlen, die Frau aus Sachsen möchte nichts von ihm annehmen. Am Tag der Urteilsverkündung wurde bekannt, dass gegen M. auch noch ein Verfahren wegen Vergewaltigung läuft.

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