Baufälliges Einzeldenkmal in Parchim: Haus am Ziegenmarkt droht einzustürzen
Seit mehr als einem Jahr ist das kleine gelbe Gebäude am Ziegenmarkt in Parchim wegen akuter Baufälligkeit zur Straße hin abgestützt und großzügig abgesperrt. Die Situation hat sich dramatisch zugespitzt: Das Haus Nummer 3 am Ziegenmarkt ist derzeit nur noch eine Ruine, soll aber als Denkmal erhalten bleiben. Anwohner zeigen sich besorgt und verärgert über den Zustand des historischen Bauwerks.
„Das hält doch nur noch aus Gewohnheit zusammen und durch den unbegründeten Optimismus des Besitzers!“, äußert ein Anwohner am Ziegenmarkt, bevor er kopfschüttelnd in seinem Hauseingang verschwindet. Das kleine gelbe Gebäude mit der Anschrift Ziegenmarkt 3 in Parchim ist seit Monaten abgestützt und abgesperrt. Die Schäden sind unübersehbar: Die Fassade ist provisorisch mit Stützen gesichert, der Gehweg davor gesperrt. Nach Aussage des Anwohners, der namentlich nicht in Erscheinung treten möchte, hält dieser Zustand bereits seit etlichen Monaten an.
Rechtliche Lage: Eigentümer in der Pflicht
Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung für die Standsicherheit und Erhaltung eines Gebäudes beim Eigentümer. Dieser ist verpflichtet, Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Umwelt zu vermeiden. Sollte der Eigentümer nicht rechtzeitig handeln, kann der Landkreis nach Ablauf der Anhörungsfrist eine Sicherungsverfügung erlassen und diese durchsetzen. Der Eigentümer des Hauses am Ziegenmarkt verweigert jedoch bisher einen Abriss und zeigt sich kooperativ nur bei ersten Sicherungsmaßnahmen.
„Das Gebäude Ziegenmarkt 3 in Parchim ist als Einzeldenkmal gemäß Paragraf 2 und Paragraf 5 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen“, teilt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim auf Anfrage der Redaktion mit. „Der Eigentümer ist laut Paragraf 6 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, das Objekt zu nutzen und denkmalgerecht instand zu halten“, heißt es weiter. Nach ersten statischen Sicherungsmaßnahmen, die auf behördlichen Druck erfolgten, sind weitere Schritte zur Erhaltung des Denkmals geplant. Diese werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises koordiniert.
Kreis und Stadt arbeiten zusammen
Die Behörde arbeitet nach eigener Aussage eng mit der Stadt Parchim zusammen, um die Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Ziel ist es, den historischen Wert des Gebäudes langfristig zu sichern und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Nach Behördenaussage möchte der Eigentümer das Gebäude ebenfalls erhalten. Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen wurden allerdings bisher nicht bekannt gegeben.
Die Stadt Parchim wiederum verfügt laut Auskunft über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. „Daher sind wir in dieser Angelegenheit bisher nur flankierend tätig geworden“, ist aus dem Parchimer Rathaus zu vernehmen. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehörten unter anderem die Sperrung des Bürgersteigs vor dem betreffenden Gebäude. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise herunterfallende Teile der Fassade oder der Dacheindeckung Passanten oder parkende Fahrzeuge gefährden.
Die Zukunft des Hauses am Ziegenmarkt bleibt ungewiss. Während der Eigentümer weiterhin auf Erhalt setzt, drängen Kreis und Stadt auf eine schnelle Lösung, um die Sicherheit zu gewährleisten und das Denkmal zu retten. Die Anwohner hoffen, dass bald eine Entscheidung fällt – bevor das Gebäude endgültig zusammenfällt.



