Physiker muss sich wegen gefährlicher Chemikalien vor Gericht verantworten
Ein 63-jähriger Naturwissenschaftler aus einem kleinen Ort bei Aschersleben steht erneut vor Gericht. Der Grund: In seinem privaten Hobbyraum wurden größere Mengen an gefährlichen Substanzen entdeckt, darunter Schwarzpulver und 95-prozentige Schwefelsäure.
Zweiter Prozesstermin nach Verzögerungen
Bereits im Sommer 2025 sollte der Fall vor Strafrichter Christian Häntschel am Amtsgericht Aschersleben verhandelt werden. Damals musste der Termin jedoch verschoben werden, weil sowohl ein sachverständiger Gutachter zur Bewertung der Explosionsgefahr als auch ein wichtiger Zeuge fehlten. Nun sind beide Beteiligten anwesend, sodass der Prozess fortgesetzt werden kann.
Der Physiker wird beschuldigt, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass er die Chemikalien offenbar online bestellt und dann in seinem privaten Raum gelagert hatte. Die genauen Umstände der Beschaffung und die Motivation des Mannes sind noch nicht vollständig geklärt.
Gefährliche Lagerung in privaten Räumen
Bei einer Durchsuchung wurden neben dem Schwarzpulver und der hochkonzentrierten Schwefelsäure weitere chemische Substanzen sichergestellt. Experten weisen darauf hin, dass die unsachgemäße Aufbewahrung solcher Materialien in Wohnbereichen erhebliche Risiken birgt.
Schwefelsäure in dieser Konzentration ist äußerst ätzend und kann bei unsachgemäßer Handhabung zu schweren Verletzungen führen, erklärt ein Chemiker, der nicht namentlich genannt werden möchte. Schwarzpulver wiederum ist als explosionsfähiger Stoff eingestuft und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, durch seine Handlungen die öffentliche Sicherheit gefährdet zu haben. Die Verteidigung betont dagegen, dass es sich um Materialien für private Forschungszwecke handele und keine böswillige Absicht vorliege.
Rechtliche Konsequenzen und weiteres Verfahren
Bei einem Schuldspruch drohen dem Physiker empfindliche Strafen, die von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen reichen können. Das Gericht muss nun klären, ob der Mann wusste oder wissen musste, dass seine Handlungen gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf:
- Wie kontrolliert werden Online-Bestellungen gefährlicher Chemikalien?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen private Personen treffen, die mit solchen Stoffen experimentieren?
- Wo verläuft die Grenze zwischen privatem Hobby und strafbarem Handeln?
Das Amtsgericht Aschersleben wird die Beweise sorgfältig prüfen und in den kommenden Verhandlungstagen eine Entscheidung treffen. Bis dahin bleibt der 63-Jährige auf freiem Fuß, muss sich aber regelmäßig bei den Behörden melden.



