Polizei ermittelt nach antifaschistischem Lied auf Ludwigsfelder Friedensdemo
Polizei ermittelt nach antifaschistischem Lied auf Demo

Polizeiermittlungen nach Friedensdemo in Ludwigsfelde wegen Liedtexten

Die Polizei im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming hat Ermittlungen nach einer Friedensdemonstration in Ludwigsfelde aufgenommen. Grund ist der Verdacht auf mögliche Beleidigungen durch den Inhalt eines abgespielten Liedes. Eine Polizeisprecherin bestätigte, dass eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung eingereicht wurde.

Details zu den Ermittlungen und dem beanstandeten Lied

„Es wurde ein Lied abgespielt, dessen Inhalt zumindest teilweise beleidigend gewesen sein könnte“, erklärte die Polizeisprecherin. Weitere Einzelheiten zu den konkreten Textpassagen oder den betroffenen Personen nannte sie mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Die Demonstration fand am vergangenen Sonntag in Ludwigsfelde statt und stand unter dem Motto des Friedens.

Der Organisator der Veranstaltung, Stefan Wollenberg, der Landesgeschäftsführer der Linken in Brandenburg, äußerte sich überrascht zu den Polizeimaßnahmen. „Das Abspielen eines nicht indizierten und klar antifaschistischen Titels auf öffentlichen Veranstaltungen unterbinden zu wollen, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit“, betonte Wollenberg.

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Reaktion des Demo-Organisators und Hintergründe

Laut Wollenberg handelt es sich bei dem beanstandeten Lied um den Titel „Nazis raus“. Er verwies darauf, dass es sich um einen antifaschistischen Song handelt, der nicht auf dem Index steht. Der Konflikt entzündet sich an einer bestimmten Textpassage innerhalb des Liedes, die nach Ansicht der Polizei beleidigenden Charakter haben könnte.

Wollenberg kritisierte die Ermittlungen als unverhältnismäßig und wies darauf hin, dass solche Maßnahmen die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit beeinträchtigen könnten. Die Demonstration war friedlich verlaufen und hatte mehrere hundert Teilnehmer zusammengebracht, die sich für Frieden und gegen Rechtsextremismus einsetzten.

Die Polizei prüft nun, ob durch den Liedtext tatsächlich eine Straftat vorliegt. Experten verweisen darauf, dass die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung im Einzelfall genau zu bewerten ist. Die Ermittlungen könnten mehrere Wochen in Anspruch nehmen, bevor eine Entscheidung über mögliche Anklagen getroffen wird.

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