Bundespolizei zieht Bilanz nach intensiven Kontrollen an Berliner Bahnhöfen
In einem umfangreichen Sicherheitseinsatz hat die Bundespolizei innerhalb von gut vier Wochen insgesamt 339 mutmaßlich gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen in Berlin und am Potsdamer Hauptbahnhof sichergestellt. Die Kontrollmaßnahmen fanden zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 statt und waren durch ein spezielles Mitführverbot für gefährliche Gegenstände begründet. „Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen“, erklärte die Behörde in ihrer aktuellen Bilanz.
Breites Spektrum an beschlagnahmten Gegenständen
Die Beamten fanden während ihrer täglichen Kontrollen ein alarmierend vielfältiges Arsenal an potenziellen Waffen. Konkret wurden 145 verschiedene Messer, 80 Reizstoffbehälter, 22 Hiebwaffen sowie 45 mögliche Schlag- und Stichgegenstände beschlagnahmt. Besonders bedenklich war der Fund von 30 pyrotechnischen Gegenständen, die in beengten Bahnhofsumgebungen erhebliche Gefahren darstellen. Zudem handelte es sich bei 17 weiteren sichergestellten Objekten um Schusswaffen, Schreckschusswaffen oder täuschend echte Anscheinswaffen.
Deeskalierende Wirkung und umfangreiche Folgeermittlungen
Die Polizeikontrollen zeigten nach Angaben der Bundespolizei eine deutlich deeskalierende Wirkung auf die zunehmende Gewalt an Bahnhöfen. Im Durchschnitt wurden täglich etwa 170 Personen zusätzlich auf gefährliche Gegenstände wie Tierabwehrsprays, Scheren oder Schlaggegenstände überprüft. In 166 dokumentierten Fällen verstießen Fahrgäste gegen das Waffengesetz oder die speziellen Waffen- und Messerverbotszonen im Berliner Öffentlichen Personennahverkehr.
Während der intensiven Überwachungsphase kamen die Einsatzkräfte außerdem 501 weiteren Straftaten auf die Spur, darunter:
- 129 Gewalttaten unterschiedlicher Schweregrade
- 96 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
- 78 Betäubungsmitteldelikte
Zusätzlich identifizierten die Polizistinnen und Polizisten 620 Personen, nach denen bundesweit gefahndet wurde, und vollstreckten 48 offene Haftbefehle.
Räumlicher und zeitlicher Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen
Das temporäre Mitführverbot für gefährliche Gegenstände galt vom 31. Dezember 2025 bis zum 2. Februar 2026 jeweils täglich zwischen 14 Uhr und 4 Uhr des Folgetages. Es umfasste den Potsdamer Hauptbahnhof sowie 15 bedeutende Berliner Bahnhöfe:
- Zoologischer Garten
- Friedrichstraße
- Alexanderplatz
- Gesundbrunnen
- Spandau
- Jungfernheide
- Wedding
- Ostbahnhof
- Warschauer Straße
- Ostkreuz
- Lichtenberg
- Neukölln
- Hermannstraße
- Südkreuz
- Hauptbahnhof
Ausdrücklich ausgenommen von den Maßnahmen blieben U-Bahnhöfe im Berliner Stadtgebiet. Laut der geltenden Allgemeinverordnung gelten Gegenstände als gefährlich, wenn sie jederzeit als Waffe eingesetzt werden könnten – beispielsweise durch einfaches Verstauen in einer Jackentasche.
Die umfangreichen Sicherheitskontrollen demonstrieren die anhaltenden Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden im öffentlichen Nahverkehr und unterstreichen die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit.



