Polizei jagt Kleinbus mit 199 km/h: 54-Jähriger macht B105 zur Rennstrecke
Polizei jagt Kleinbus mit 199 km/h auf B105

Polizei muss fast 200 km/h fahren, um rasanten Kleinbus auf B105 zu stoppen

Im Feierabendverkehr auf der Bundesstraße 105 zwischen Greifswald und Stralsund hat sich am vergangenen Freitag, dem 6. März, eine gefährliche Verfolgungsjagd ereignet. Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen waren mit einem Videowagen unterwegs, als ihnen ein Kleinbus auffiel, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h deutlich überschritt.

Verfolgung mit Rekordgeschwindigkeit

Um den flüchtigen Wagen einzuholen, mussten die Polizisten ihr Fahrzeug zeitweise auf bis zu 199 km/h beschleunigen. Diese extreme Geschwindigkeit war notwendig, da der Kleinbus mit hohem Tempo über die Bundesstraße raste. Erst nach dieser riskanten Verfolgungsaktion gelang es den Beamten, den Volkswagen-Kleinbus anzuhalten und einer Kontrolle zu unterziehen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug eine offizielle Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h eingetragen ist. Der 54-jährige Fahrer aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen hatte diese Grenze jedoch ignoriert und die B105 unerlaubterweise zur privaten Rennstrecke umfunktioniert.

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Fahrer wollte offenbar Grenzen testen

Nach Einschätzung der Polizei wollte der Mann im dichten Feierabendverkehr offenbar ausprobieren, wie schnell sein Kleinbus auf der Strecke fahren kann. Dabei nahm er wenig Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und setzte sich sowie andere durch sein rücksichtsloses Verhalten erheblichen Gefahren aus.

Die Beamten stellten den Führerschein des 54-Jährigen noch vor Ort sicher. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts auf ein illegales Autorennen ermittelt. Die Polizei informierte die Öffentlichkeit über diesen Vorfall erst am Donnerstag, obwohl die Verfolgungsjagd bereits am Freitag stattgefunden hatte.

Dieser Fall zeigt erneut die Gefahren von überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosem Fahrverhalten auf deutschen Straßen. Die Polizei betont, dass solche Aktionen nicht nur illegal sind, sondern auch das Leben unschuldiger Verkehrsteilnehmer gefährden können.

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