Eine Verkehrskontrolle in Boitzenburg hätte beinahe tödlich geendet: Ein Polizist musste zur Seite springen, um nicht von einem Auto erfasst zu werden. Der Fahrer missachtete die Anhaltezeichen und steuerte direkt auf den Beamten zu. Die Polizei nahm sofort die Verfolgung auf und konnte den Mann schließlich stellen.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Vor dem Amtsgericht Prenzlau musste sich der 43-jährige Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Während des Prozesses schwieg der Mann und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Polizeibeamte schilderten als Zeugen den Vorfall detailliert. „Bei einer nächtlichen Kontrollfahrt beobachteten wir einen Mann, der an einem Baum urinierte und eindeutig betrunken war“, berichtete ein Beamter. „Unweit davon stand sein Pkw.“ Daraufhin wurde eine Kontrollstelle eingerichtet. „Als der Wagen kam, versuchte ich, ihn mit Kelle und Taschenlampe zu stoppen. Doch er fuhr auf mich zu, und ich musste zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden“, so der Polizist weiter.
Identifizierung des Fahrers
Nach einer längeren Suche fanden die Beamten das Fahrzeug an einem Haus. „Das Kennzeichen stimmte überein. Der Motor war noch warm, und die Reifen waren nass“, bestätigte eine Polizistin. „Beim Klingeln öffnete eine Frau die Tür. Sie war sehr schläfrig und wusste nicht, wo ihr Mann war. Dann kam der Angeklagte dazu, der vortäuschte, geschlafen zu haben“, ließ sie weiter wissen. „Das stimmte aber nicht, er war alkoholisiert und lallte. Es war der Fahrer, wir hatten ihn beim Urinieren gesehen und dann in der Wohnung wiedererkannt“, fügte sie hinzu. Der Mann wurde zur Blutentnahme gebracht. Sein Alkoholwert betrug 1,14 Promille.
Urteil und Strafmaß
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer: „Der Angeklagte wollte sich der Kontrolle entziehen, und der Polizist musste zur Seite springen, um sich zu retten.“ Für den Ersttäter forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 4.200 Euro. Die Richterin folgte dem Antrag und verhängte zudem eine dreimonatige Fahrerlaubnissperre. Der Verteidiger hatte zuvor auf Freispruch plädiert.



