Polizist vor Gericht: Körperverletzung im Amt nach Einsatz in Berliner Flüchtlingsunterkunft
Polizist vor Gericht: Körperverletzung in Flüchtlingsunterkunft

Polizist wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht

Ein Berliner Polizeibeamter steht vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil er vor knapp vier Jahren einen Mann in einer Flüchtlingsunterkunft geschlagen und ihm dabei schwere Gesichtsverletzungen zugefügt haben soll. Der inzwischen 41-jährige Angeklagte hat zu Prozessbeginn zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt geschwiegen. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Einsatz Ende Juni 2022 in einer Unterkunft in Berlin-Neukölln.

Einsatz nach Notruf einer Jugendlichen

Ausgelöst wurde der Polizeieinsatz durch einen Notruf der jugendlichen Nichte des 50-jährigen Syrers. Als die Beamten eintrafen, befanden sich mehrere Personen in der Wohnung, darunter der 50-Jährige und dessen 63-jähriger Bruder, der Vater des Mädchens. Die Polizisten forderten den später verletzten Mann auf, den Raum zu verlassen, um die Situation zu klären.

Der Aufforderung kam der 50-Jährige nicht nach. Daraufhin wurde er laut Anklage von Beamten an den Armen gepackt und auf den Flur gezogen. Dort soll es zu grundloser Gewalt gekommen sein. Der Polizist soll den Syrer mit der Faust „mehrmals, mindestens jedoch einmal sehr kräftig“ in die rechte Gesichtshälfte geschlagen haben.

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Schwere Verletzungen und widersprüchliche Aussagen

Der Mann erlitt Frakturen am Jochbein sowie an der Augen- und Kieferhöhle, die eine Operation erforderlich machten. An den psychischen Folgen leide er noch immer, sagte der 50-Jährige vor Gericht. Er betonte, er habe die Wohnung nicht verlassen wollen, weil er seinen kranken Bruder nicht allein lassen wollte. Widerstand habe er jedoch nicht geleistet.

Die Zeugenaussagen widersprechen sich deutlich. Ein 34-jähriger Polizeibeamter schilderte, sie seien im Haus auf das aufgelöste Mädchen getroffen, das von Problemen mit dem Vater berichtet habe. Er sagte, er habe den Bruder des Vaters nach mehrmaliger Aufforderung aus dem Zimmer geschoben – „da wurde er handgreiflich, leistete Widerstand“. Ein 38-jähriger Beamter behauptete, der 50-Jährige habe im Hausflur getreten und geschlagen, woraufhin sein Kollege sich mit einem Faustschlag gewehrt habe.

Staatsanwaltschaft sieht Verhältnismäßigkeit verletzt

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass die Gewaltanwendung weder durch die Situation gerechtfertigt noch verhältnismäßig gewesen sei. Das Gericht will weitere Zeugen befragen, um die widersprüchlichen Darstellungen aufzuklären. Der Prozess wird am 19. März fortgesetzt und könnte Aufschluss über die genauen Umstände des Vorfalls geben.

Der Fall wirft Fragen zum Verhalten von Polizeibeamten in sensiblen Einsätzen auf, insbesondere in Flüchtlingsunterkünften, wo oft angespannte Situationen herrschen. Die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren sollen klären, ob es sich bei dem Vorfall um eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung handelt oder ob die Polizisten in einer schwierigen Lage angemessen reagiert haben.

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