Polizist vor Gericht: Vorwurf der Körperverletzung nach Einsatz in Berliner Flüchtlingsunterkunft
Polizist vor Gericht nach Gewaltvorwurf in Flüchtlingsunterkunft

Polizist vor Gericht: Vorwurf der Körperverletzung nach Einsatz in Berliner Flüchtlingsunterkunft

Ein Berliner Polizeibeamter steht vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil er bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft einen Mann geschlagen und ihm schwere Gesichtsverletzungen zugefügt haben soll. Der inzwischen 41-jährige Angeklagte schwieg zu Prozessbeginn zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall vom Ende Juni 2022 in einer Unterkunft in Berlin-Neukölln.

Einsatz nach Notruf einer Jugendlichen

Ausgelöst wurde der Polizeieinsatz durch einen Notruf der jugendlichen Nichte des später verletzten 50-jährigen Syrers. Als die Beamten eintrafen, befanden sich mehrere Personen in der Wohnung, darunter der 50-Jährige und sein 63-jähriger Bruder, der Vater des Mädchens. Die Polizisten forderten den später verletzten Mann auf, den Raum zu verlassen, um die Situation zu klären.

Der 50-Jährige kam dieser Aufforderung nicht nach. Daraufhin packten ihn Beamte laut Anklage an den Armen und zogen ihn auf den Flur. Dort soll es zu der mutmaßlichen Gewalttat gekommen sein. Der Polizist soll den Syrer mit der Faust „mehrmals, mindestens jedoch einmal sehr kräftig“ in die rechte Gesichtshälfte geschlagen haben.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Schwere Verletzungen und widersprüchliche Aussagen

Der Geschädigte erlitt Frakturen am Jochbein sowie an der Augen- und Kieferhöhle, die eine Operation erforderlich machten. An den psychischen Folgen leide er noch immer, sagte er vor Gericht. Er betonte, er habe die Wohnung nicht verlassen wollen, weil er seinen kranken Bruder nicht allein lassen wollte. Widerstand habe er jedoch nicht geleistet, nicht getreten und nicht versucht, mit der Faust zu schlagen.

Die Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten widersprechen dieser Darstellung deutlich. Ein 34-jähriger Beamter schilderte, sie seien im Haus auf das völlig aufgelöste Mädchen getroffen, das von Problemen mit dem Vater gesprochen habe. In der Wohnung habe er den Bruder des Vaters nach mehrmaliger Aufforderung aus dem Zimmer geschoben – „da wurde er handgreiflich, leistete Widerstand“.

Ein 38-jähriger Kollege sagte aus, der 50-Jährige habe im Hausflur getreten und geschlagen. Sein Kollege habe sich mit einem Faustschlag gewehrt. Die Staatsanwaltschaft hält die Gewaltanwendung weder durch die Situation gerechtfertigt noch für verhältnismäßig.

Fortsetzung des Prozesses geplant

Das Gericht will weitere Zeugen befragen, um die widersprüchlichen Aussagen aufzuklären. Der Prozess wird am 19. März fortgesetzt. Die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren werfen Fragen zum polizeilichen Einsatzverhalten in sensiblen Situationen wie Flüchtlingsunterkünften auf.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration