Polizistenmord nach Tankstellenüberfall: 19-Jähriger als schuldunfähig verurteilt
Polizistenmord: 19-Jähriger schuldunfähig verurteilt

Polizistenmord nach Tankstellenüberfall: 19-Jähriger als schuldunfähig verurteilt

Ein tragischer Fall erschüttert das Saarland: Ein 19-jähriger Deutscher mit türkischen Wurzeln wurde vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes verurteilt, nachdem er einen Polizeioberkommissar mit einer Dienstwaffe getötet hatte. Das Urteil fiel überraschend aus, da der Angeklagte als schuldunfähig eingestuft und unbefristet in einer forensischen Psychiatrie untergebracht wird. Vom Mordvorwurf und Tötungsvorwürfen wurde er freigesprochen, was bei Prozessbeobachtern zu heftigen Reaktionen führte – einige sprachen sogar von einem „Skandal“.

Die Begründung des Gerichts

Richterin Jennifer Klingelhöfer erläuterte, dass der Angeklagte während des Polizeieinsatzes am 21. August 2025 in Völklingen infolge einer schizophrenen Erkrankung von massiver Angst getragen wurde. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, so die Richterin. Ein Gerichtsgutachter hatte ihm aufgrund dieser Krankheit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Die Kammer hatte keine Zweifel, dass die Erkrankung zum Tatzeitpunkt aktiv war, und stellte fest, dass der 19-Jährige zeitlebens behandelt werden müsse.

In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe der Angeklagte mehrmals auf den Polizisten geschossen, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte. Die Schüsse auf Hals und Brustkorb seien aufgrund des hohen Blutverlusts tödlich gewesen, zudem feuerte er weitere Schüsse ab, als der Polizist bereits am Boden lag, darunter einen ins Gesicht.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Der Tathergang und die Reaktionen

Nach dem Überfall auf eine Tankstelle in Völklingen entriss der Angeklagte einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und tötete den 34-jährigen Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen. Anschließend setzte er seine Flucht fort und schoss auf weitere Polizisten, die er als Bedrohung ansah, wobei er sein gesamtes Magazin mit 17 Schuss leerfeuerte. Die anderen Beamten blieben unverletzt, während der Angeklagte vor seiner Festnahme unter anderem am Schulterblatt getroffen wurde.

Das Urteil sorgte im Gerichtssaal für Aufruhr, mit Zuschauern, die von einem „Skandal“ sprachen und eine vorzeitige Beendigung der Verkündung forderten. Landesinnenminister Reinhold Jost (SPD) hatte zuvor von „dunklen Tagen“ für das Saarland und die Polizei gesprochen, da die Tat bundesweit Entsetzen auslöste.

Die Forderungen der Prozessbeteiligten

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Die Nebenklage, vertreten durch die Witwe des getöteten Polizisten, forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und die Höchststrafe von 15 Jahren. Die Verteidigung sah hingegen die Mordmerkmale nicht erfüllt und plädierte für eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags und versuchten Totschlags sowie eine Unterbringung. Das endgültige Urteil wich davon deutlich ab.

Sicherheitsstandards und Rechtskraft

Für forensische Kliniken gelten spezielle Sicherheitsstandards, darunter technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte, Sicherheitsschleusen und umfangreiche Videoüberwachung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise angefochten werden.

Insgesamt betonte die Richterin, dass trotz aller Bemühungen im Prozess nur zum Teil alle Fragen beantwortet werden konnten, was die Komplexität des Falls unterstreicht.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration