Polizistin verliert Job und muss 4050 Euro Strafe zahlen
Polizistin verliert Job und muss 4050 Euro zahlen (05.05.2026)

Eine 32-jährige Polizistin aus der Nähe von Neubrandenburg ist ihren Job losgeworden und muss nun eine saftige Geldstrafe zahlen. Der Grund: Sie hatte mehrfach Dienstpläne abfotografiert und an ihren Ex-Lebensgefährten sowie an eine Sportkapitänin weitergeleitet. Das Amtsgericht Pasewalk verurteilte die Frau zu 90 Tagessätzen à 45 Euro, insgesamt 4050 Euro.

Hintergrund des Falls

Die junge Mutter war in einem Revier in Vorpommern tätig. Zwischen 2020 und 2022 fotografierte sie zu drei verschiedenen Zeitpunkten den Dienstplan ihrer Schicht ab und schickte die Bilder zweimal an ihren ehemaligen Lebensgefährten sowie einmal an die Kapitänin ihres Sportteams. Ein weiterer Vorwurf betraf eine Nachricht an ihren Ex-Freund, in der sie den Status einer Vorladung als Zeugenbefragung und nicht als Anschuldigung darstellte. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Prozessverlauf

Gegen einen Strafbefehl, der eine Geldstrafe vorsah, hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt. Zum Verhandlungstermin erschien sie jedoch unentschuldigt nicht. Ihr Anwalt erklärte, dass sie sich um ihre kurzfristig erkrankten Kinder kümmern musste. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidiger konnte der Prozess dennoch stattfinden. Die Angeklagte beschränkte ihren Einspruch auf das Strafmaß und erkannte die Anklagepunkte an.

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Richter Gerald Fleckenstein legte die Geldstrafe auf 4050 Euro fest und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 5400 Euro. Der Verteidiger hatte eine Einstellung des Verfahrens angeregt, betonte jedoch, dass seine Mandantin keine Schädigungsabsicht gehabt habe. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit der Frau, wertete die Tat jedoch als schwerwiegend.

Folgen für die Polizistin

Bereits vor dem Urteil hatte ein Disziplinarverfahren zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe geführt. Zudem muss die 32-Jährige nun die Kosten des Disziplinarverfahrens und des Einspruchsverfahrens tragen. Sie ist alleinerziehende Mutter eines weiteren Kindes, das vor wenigen Monaten geboren wurde, und lebte zuletzt von Elterngeld. Aktuell hat sie eine neue Stelle im Bildungsbereich angetreten. Ob sie dort ebenfalls Dienstpläne abfotografieren darf, ist fraglich – der Prozess dürfte ihr eine Lehre gewesen sein.

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