Landgericht München I verhängt Haftstrafe gegen katholischen Geistlichen
In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht München I einen katholischen Priester aus dem Bistum Freiburg wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 58-jährige Geistliche hatte die Taten, die sich im Anschluss an den Wiesn-Besuch im Jahr 2005 ereigneten, vor Gericht vollumfänglich gestanden.
Ausnutzung von Vertrauen und Wehrlosigkeit
Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte das Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen schamlos ausgenutzt habe. „Für die Opfer waren Sie Täter und Wohltäter zugleich“, so das Gericht. Der Priester hatte sich zunächst das Vertrauen der Heranwachsenden erschlichen, sich mit ihnen auf dem Oktoberfest betrunken und anschließend die betrunkenen und wehrlosen Jugendlichen missbraucht. „Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer“, urteilte der Richter und lehnte damit eine Bewährungsstrafe entschieden ab.
Strafrechtliche Lücken bei weiteren Übergriffen
Interessanterweise konnte das Gericht nur den Vorfall von 2005 bei der Strafzumessung berücksichtigen. Der Priester hatte weitere Missbrauchstaten in einer kleinen Schwarzwaldgemeinde eingeräumt, wo er jahrelang als Seelsorger tätig war und aus der auch seine Opfer stammten. Diese Übergriffe blieben jedoch straffrei, da sie vor der entscheidenden Gesetzesänderung von 2016 stattfanden. „Die damalige Rechtslage gibt das nicht her“, erklärte der Vorsitzende Richter. Das unter dem Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführte Sexualstrafrecht trat erst deutlich nach den Taten in Kraft und ermöglichte erst ab diesem Zeitpunkt eine Verurteilung bei erkennbarem Willensüberschreiten.
Prozessverlauf und mögliche Revision
Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe eingesetzt, während die Staatsanwaltschaft sogar vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Anklage. Der Fall war durch einen der Betroffenen Anfang 2023 an die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg herangetragen worden, woraufhin der Pauliner-Orden die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft meldete. Der zuletzt in Bayern lebende Priester muss nun mit dem Haftantritt rechnen, sofern nicht innerhalb einer Woche Revision eingelegt wird. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.



