Prozess gegen Polizisten nach tödlichem A20-Raserunfall: Hätten Beamte den Tod verhindern können?
Prozess gegen Polizisten nach tödlichem A20-Raserunfall

Prozess gegen Polizisten nach tödlichem A20-Raserunfall: Hätten Beamte den Tod verhindern können?

Fünf Jahre nach dem verheerenden Raserunfall auf der A20 bei Wismar beginnt am Amtsgericht Lübeck ein aufsehenerregender Prozess gegen zwei Polizisten. Die Beamten werden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil sie den alkoholisierten Bundeswehrsoldaten Christopher R. kurz vor dem tödlichen Crash kontrolliert, aber nicht aus dem Verkehr gezogen hatten.

Die tödliche Nacht im August 2020

In der Nacht zum August 2020 raste der betrunkene Bundeswehrsoldat Christopher R. mit seinem BMW mit etwa 240 km/h über die A20. Bei Triwalk, südlich von Wismar, rammte er einen deutlich langsamer fahrenden Skoda. Bei diesem schrecklichen Unfall kamen der 45-jährige Fahrer des Skodas und eine 19-jährige Mitfahrerin aus dem Kreis Vorpommern-Greifswald ums Leben. Ein weiterer 19-jähriger Insasse wurde schwer verletzt.

Die verhängnisvolle Verkehrskontrolle

Kurz vor dem tödlichen Unfall waren zwei Polizisten auf einen Parkplatz bei Lübeck gerufen worden, nachdem ein Zeuge die unsichere Fahrweise des Soldaten gemeldet hatte. Christopher R. soll mit seinem BMW Schlangenlinien gefahren sein. Bei der Kontrolle erzählte der Soldat den Beamten, er komme von einem Einsatz und habe 48 Stunden lang nicht geschlafen.

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Die Polizisten ordneten keinen Atemalkoholtest an, sondern führten lediglich eine Messung von Alkoholrückständen im Innenraum des Fahrzeugs durch, bei der sie nichts feststellen konnten. Statt den Fahrer einer Blutprobe zu unterziehen oder die Fahrzeugschlüssel einzuziehen, verordneten sie dem Soldaten lediglich eine 30-minütige Ruhepause vor Ort.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Polizisten vor, bei der Verkehrskontrolle nicht erkannt zu haben, dass Christopher R. bereits alkoholisiert und fahruntüchtig war. Den Beamten wird zur Last gelegt, die Weiterfahrt des betrunkenen Fahrers nicht gänzlich unterbunden zu haben. Nach Berechnungen eines Sachverständigen lag der Alkoholspiegel des Soldaten zum Zeitpunkt des Unfalls bei etwa 1,81 Promille.

Das Urteil gegen den Unfallverursacher

Im Januar 2025 wurde Christopher R. vom Amtsgericht Wismar wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aufgrund starker Alkoholisierung fahruntüchtig war. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – R. hat am Landgericht Schwerin Berufung eingelegt.

Der bevorstehende Prozess gegen die Polizisten

Für den Strafprozess gegen die beiden Polizisten sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Die zentrale Frage wird sein, ob die Beamten durch ihr Handeln oder Unterlassen bei der Verkehrskontrolle den tödlichen Unfall hätten verhindern können. Der Prozess wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen auf.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Polizisten mehrere Möglichkeiten gehabt hätten, den alkoholisierten Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen: die Anordnung einer Blutprobe, die Wegnahme der Fahrzeugschlüssel oder die vollständige Untersagung der Weiterfahrt. Stattdessen entschieden sie sich für eine kurze Ruhepause, die fatale Folgen hatte.

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