Prozessauftakt in Düsseldorf: 79-Jähriger gesteht tödlichen Hammerschlag auf schlafende Ehefrau
Vor dem Landgericht Düsseldorf hat ein 79-jähriger Mann zum Prozessauftakt gestanden, seine schlafende Ehefrau mit einem Hammer erschlagen zu haben. Der Angeklagte erklärte, die Tat sei auf Wunsch seiner Frau erfolgt und mit ihr abgesprochen gewesen. Er betonte, es habe "überraschend" und "schmerzfrei" geschehen sollen, um ihr Leiden zu beenden.
Staatsanwaltschaft wirft heimtückischen Mord vor
Die Staatsanwaltschaft hingegen erhebt schwere Vorwürfe und klagt den Mann wegen heimtückischen Mordes an. Nach ihrer Darstellung habe der Angeklagte seine arg- und wehrlose Ehefrau mit einem rund 1,5 Kilogramm schweren Hammer getötet, wodurch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Die Behauptung einer gemeinsamen Absprache wird als Schutzbehauptung gewertet.
Der Mann schilderte vor Gericht, dass er und seine Frau in den vergangenen Jahren mehrfach über einen gemeinsamen Suizid gesprochen hätten. "Es war ihr Wunsch", sagte er und fügte hinzu, seine Frau habe zuletzt häufiger geäußert, "am besten wir wären tot". Am Tatabend sei ihm klar geworden, dass er handeln müsse, und der Hammer erschien ihm als Lösung, um sie "nix mitbekommen" zu lassen.
Nach der Tat: Notruf und Selbstmordversuch
Nach der tödlichen Attacke versuchte der 79-Jährige, sich selbst mit Messerstichen zu töten, wobei er lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Anschließend wählte er den Notruf und gestand die Tat bereits damals ein. In dem Notruf sagte er: "Das Problem ist, ich hab' jetzt gerade meine Frau umgebracht, es war ihr eigener Wunsch."
Die Verteidigung beschrieb das Paar als "Vorzeigepaar", das "gemeinsam durch dick und dünn gegangen" sei. Dennoch steht der Angeklagte nun vor einer schweren Strafe: Bei Mord droht lebenslange Haft, während Tötung auf Verlangen mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren geahndet werden kann.
Demonstration gegen Gewalt an Frauen
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich zum Prozessauftakt rund 30 Demonstrierende, um auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Die Aktion unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz des Falls, der bis zum 22. Mai in vier weiteren Verhandlungstagen fortgesetzt wird.
Für Menschen in ausweglos erscheinenden Lebenslagen gibt es Hilfsangebote, die anonyme Beratung per Telefon, Chat, E-Mail oder im persönlichen Gespräch bieten. Der Prozess in Düsseldorf wirft nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen auf, die in den kommenden Wochen intensiv diskutiert werden dürften.



