Verwaltungsgericht Stuttgart: Raser aus Heilbronn darf in die Türkei ausgewiesen werden
Ein junger Mann aus Heilbronn, der wegen Mordes nach einer tödlichen Raserei verurteilt wurde, hat vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolglos gegen seine Ausweisung in die Türkei geklagt. Das Gericht entschied, dass die Ausweisung rechtmäßig ist, da von dem 23-Jährigen weiterhin eine schwerwiegende Gefahr ausgehe. Der Mann, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, hatte im Februar 2023 in Heilbronn bei überhöhter Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursacht.
Tödlicher Unfall in der Wollhausstraße
In der Tempo-40-Zone der Wollhausstraße verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen und raste mit etwa 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Fahrzeugs, seine Frau wurde schwer verletzt und die beiden Kinder erlitten leichte Verletzungen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Raser vor zwei Jahren wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen rechnen konnte.
Gerichtliche Entscheidung zur Ausweisung
Nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des Angeklagten verworfen hatte, veranlasste das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ausweisungsverfügung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte nun diese Verfügung und betonte, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Ausweisung das persönliche Interesse des Mannes an einem Verbleib in Deutschland überwiege. Der Kläger habe wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen und die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr nicht bewältigt, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Obwohl die Berufung nicht zugelassen wurde, kann der Kläger innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen. Illegale Autorennen sind seit Oktober 2017 eine Straftat und können mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden, wobei auch ein Rennen gegen sich selbst strafbar ist. In den vergangenen Jahren gab es vermehrt Mordanklagen nach solchen Rasereien.



