Großrazzia gegen Kinderpornografie in München: 14 Wohnungen durchsucht
Razzia gegen Kinderpornografie: 14 Wohnungen in München durchsucht

Großrazzia gegen Kinderpornografie in München: 14 Wohnungen durchsucht

Bei einer großangelegten Durchsuchungsaktion wegen des Verdachts der Kinderpornografie hat die Polizei zahlreiche Wohnungen in München und im Umland durchsucht. Insgesamt wurden 14 Wohnungen von den Ermittlungsbehörden durchsucht, wie die Polizei mitteilte. Die Maßnahmen richteten sich gegen 14 Männer im Alter zwischen 17 und 78 Jahren, die im Verdacht stehen, kinderpornografische Inhalte besessen und teilweise auch verbreitet zu haben.

Durchsuchungen verliefen störungsfrei

Rund 35 Einsatzkräfte durchsuchten auf richterliche Anordnung 14 Wohnungen, davon 13 im Stadtgebiet München und eine im Landkreis München. Die Maßnahmen verliefen den Angaben zufolge störungsfrei und ohne Zwischenfälle. Nach bisherigen Erkenntnissen stehen die Beschuldigten nicht miteinander in Verbindung, was auf eine breit gestreute Ermittlung hindeutet.

Elektronische Geräte sichergestellt

Die Ermittler stellten zahlreiche Mobiltelefone, Computer sowie weitere elektronische Speichermedien sicher. Zwei Männer wurden erkennungsdienstlich behandelt, ein weiterer wurde vorgeladen. Die digitalforensische Auswertung der sichergestellten Geräte dauert derzeit an und könnte weitere Erkenntnisse liefern.

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Zusammenarbeit mehrerer Behörden

Die Maßnahmen wurden durch das ermittelnde Kommissariat 17 des Polizeipräsidiums München unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I und der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern zur Bekämpfung von Pornografie und sexuellem Missbrauch im Internet durchgeführt. Diese enge Zusammenarbeit zeigt die Bedeutung, die den Ermittlungen in diesem Bereich beigemessen wird.

Die Razzia unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, und weitere Schritte könnten folgen, sobald die Auswertung der beschlagnahmten Geräte abgeschlossen ist.

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