Richterbund klagt an: Staatsanwaltschaft in MV komplett überlastet
Richterbund: Staatsanwaltschaft MV überlastet

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Richterbundes schlägt Alarm. „Mehr als die Hälfte der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern war im vergangenen Jahr personell unterbesetzt. Selbst wenn einzelne Standorte scheinbar ausreichend ausgestattet sind, fehlen unterm Strich landesweit rund 60 Kolleginnen und Kollegen, und eine strukturelle Besserung ist derzeit nicht in Sicht“, macht der Richterbund in einer Mitteilung unter dem Titel „Justiz am Limit“ deutlich. Dabei bezieht sich der Verband nach eigenen Worten auf „offizielle Informationen des Justizministeriums zur Justizbelastung“.

Altersabgänge werden Situation verschärfen

Demnach seien von der Personalnot „besonders die Gerichte erster Instanz und die Staatsanwaltschaften betroffen“, schreibt der Richterbund. Weiter heißt es: „In den Staatsanwaltschaften fehlten insgesamt rund 40 Personen. Spitzenreiter der Belastung ist die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit einer Pro-Kopf-Belastung (PKB) von 1,51.“

Zur Erläuterung: Die Pro-Kopf-Belastung beschreibt das Verhältnis zwischen dem tatsächlichen Personalbedarf und dem vorhandenen Personal. Ein Wert von 1,5 bedeutet, dass eine Vollzeitarbeitskraft das Pensum von 1,5 Vollzeitstellen bewältigen muss.

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„Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit wies eine deutliche Unterdeckung auf. An den Verwaltungsgerichten Schwerin und Greifswald fehlten insgesamt rund 20 Personen, die PKB liegt dort bei 1,45. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit verzeichnete das Amtsgericht Schwerin mit 1,23 die höchste PKB. In der Arbeitsgerichtsbarkeit lag das Arbeitsgericht Stralsund mit 1,33 PKB an der Spitze, im Sozialgerichtsbereich das Sozialgericht Schwerin mit 1,55 PKB. Das Finanzgericht Greifswald war mit einer PKB von 1,30 ebenfalls deutlich unterbesetzt“, so der Richterbund.

Richterbund fordert Neueinstellungen

„Diese Zahlen sind ein klares Warnsignal. Die kommenden Altersabgänge werden die Situation weiter verschärfen. Wer sicherstellen möchte, dass rechtsstaatliche Verfahren in angemessener Zeit abgeschlossen werden, braucht ausreichend Personal, muss Nachbesetzungen nahtlos vornehmen und bessere Rahmenbedingungen für die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte schaffen. Es braucht jetzt konkrete Maßnahmen. Die Bestände unerledigter Verfahren dürfen nicht weiter anwachsen, sie müssen endlich abgebaut werden“, erklärt der Vorsitzende des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern, Moritz Thielicke. Die Menschen müssten spüren, dass der Staat handlungsfähig sei. Ein Aufschieben von Maßnahmen verschärfe die Lage weiter.

Der Richterbund fordert jetzt unter anderem, die Zahl der Neueinstellungen weiter zu erhöhen und die Einführung einer Unterstützungszulage für Kollegen, die freiwillig an anderen Standorten aushelfen würden. Ferner müsse die Attraktivität für Quereinsteiger und qualifiziertes Personal erhöht werden.

Enge Abstimmung mit Richtern und Staatsanwälten

Mit der Stellungnahme des Richterbundes konfrontiert, verweist das Justizministerium von Jacqueline Bernhardt (Linke) darauf, dass man die Personalsituation stets im Blick habe. „Die nach dem deutschlandweit gültigen Personalbedarfsberechnungssystem Pebb§y berechnete Pro-Stelle-Belastung lag in MV zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Gesamtdurchschnitt bei 0,99. Damit ist die Auslastung bedarfsgerecht. Die vorhandenen beziehungsweise freiwerdenden Stellen wurden und werden nach Möglichkeit nahtlos beziehungsweise zeitnah besetzt. Derzeit sind im gesamten Geschäftsbereich neun Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst unbesetzt“, teilt das Justizministerium mit.

Im Jahr 2025 sei es dem Ministerium gelungen, 38 Proberichter für die Gerichte und Staatsanwaltschaften einzustellen. Im Jahr 2026 seien laut Ministerium bereits 19 Proberichter eingestellt worden. Die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter sei für die Justiz ein Thema mit grundsätzlicher und zentraler Bedeutung. Das Bernhardt-Haus weiter: „Die Regelungen zur Besoldung unterliegen allerdings dem Gesetzesvorbehalt, sodass bei der Frage von der Gewährung von Zulagen nur ein Rückgriff auf die aktuellen Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes in Betracht kommt.“

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Erst vergangene Woche hätten das Ministerium, die Präsidenten, die Generalstaatsanwältin sowie die Leitenden Oberstaatsanwälte getagt. „Wir hatten eine sehr konstruktive und offene Atmosphäre“, sagte Bernhardt nach der Strategiekonferenz. Auf der Konferenz seien alle Herausforderungen, die die Justiz derzeit zu bewältigen habe, angesprochen worden. Es erfolge stets eine enge Abstimmung mit den Führungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften.