„Ich war gierig“: Rollstuhlfahrer als Schleuser verurteilt – Ungewöhnlicher Fall in Vorpommern
Rollstuhlfahrer als Schleuser: Ungewöhnlicher Fall vor Gericht

Ungewöhnlicher Schleuserfall: Beinamputierter Ukrainer vor Gericht in Pasewalk

Ein außergewöhnlicher Fall von illegalem Einschleusen beschäftigt das Amtsgericht Pasewalk in Vorpommern-Greifswald. Im Zentrum steht ein 54-jähriger Ukrainer, der trotz beidseitiger Beinamputation als Schleuser aktiv war und nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde.

Die Festnahme an der Grenze bei Schwennenz

Bundespolizist Ahmet Cinarli wird den 23. September 2025 wohl nie vergessen. In den frühen Morgenstunden beobachtete seine Einheit einen verdächtigen Ford bei Schwennenz an der polnisch-deutschen Grenze. Kurz zuvor hatten Kollegen vier Afrikaner gefasst, die von einem „Fahrer ohne Beine“ berichteten. Als der Wagen gestoppt wurde, saß der Angeklagte tatsächlich auf dem Fahrersitz – ein Mann, dem beide Beine amputiert wurden.

„Der Wagen war für Handbetrieb umgerüstet“, erklärt die Anklage. Trotz seiner körperlichen Einschränkungen konnte der Ukrainer so drei Schleuserfahrten innerhalb weniger Wochen für eine ominöse Firma namens „Sportlogistik“ durchführen.

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Geständnis und Motivation des Täters

Vor Richter Gerald Fleckenstein und den Schöffen gestand der Angeklagte freimütig: „Ja, ich war gierig.“ Er habe insgesamt neun Menschen aus dem Sudan, Eritrea und Äthiopien nach Deutschland gebracht. Zwei Fahrten führten über Nacht jeweils fast 1000 Kilometer von der Grenze zu Weißrussland bei Bialystok nach Vorpommern, eine weitere von Warschau nach Schwennenz.

Die Migranten wurden stets auf polnischer Seite abgesetzt und sollten zu Fuß die grüne Grenze überqueren, um Kontrollen an der Autobahn 11 und Bundesstraße 104 bei Löcknitz zu umgehen. Auf deutscher Seite übernahmen dann andere Fahrer, die von den Schleuserorganisationen angeheuert wurden, den Weitertransport meist nach Berlin oder ins deutsche Inland.

Der Ukrainer, der seit Jahren in Polen lebt und dort Sozialleistungen von etwa 2000 Zloty (rund 500 Euro) monatlich bezog, erklärte seine Motivation: „Ich wollte mir etwas dazuverdienen.“

Moderne Kommunikation und Bezahlung

Den ersten Kontakt zu den Hintermännern habe er über TikTok hergestellt, wo „Sportlogistik“ nach Fahrern suchte. Die weitere Kommunikation lief über den Messenger-Dienst Telegram. „Ich sollte 500 Dollar pro Person bekommen“, sagte der Angeklagte aus.

Auf seinem Handy fanden Bundespolizisten mehrere sogenannte Willkommensvideos – eine gängige Praxis bei Schleusern. Erst wenn diese Videos, in denen Migranten ihre Namen nennen und sich bedanken, vorliegen, wird in der Regel Geld gezahlt. Im Fall des Rollstuhl-Schleusers geschah dies allerdings nur bei der ersten Fahrt Ende August 2025, als er drei Sudanesen bei Küstrin an der Grenze zu Brandenburg absetzte. Für diese Fahrt erhielt er 3300 Zloty.

Umbau des Fahrzeugs und Erkenntnis der Illegalität

Auf die Frage des Richters, wie er sein Auto umgebaut habe, antwortete der Angeklagte: „Ich habe die Hebel bestellt, die kamen aus China.“ Den Einbau habe er allein vorgenommen. Bundespolizisten zweifelten diese Darstellung zwar an, konnten sie aber nicht widerlegen.

Erst bei der zweiten Fahrt, als er Migranten hinter Stettin (Szczecin) an der Grenze absetzte, aber auf seinen Lohn vertröstet wurde, habe er geahnt, dass es sich um illegale Schleuserfahrten handeln könnte.

Urteil und Begründung

Trotz seiner erheblichen Haftempfindlichkeit verurteilte Richter Fleckenstein den Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Er sei des „gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen“ schuldig, verkündete der Richter. Neben der Haftstrafe wurden sein Schleuserlohn eingezogen sowie das umgebaute Auto und seine Handys beschlagnahmt.

Das Gericht folgte damit annähernd der Forderung von Staatsanwalt Kubilay Tasdemir, der noch zwei Monate mehr verlangt hatte. Verteidiger Christian Neumann sah seinen Mandanten aufgrund dessen Problemen während der sechsmonatigen Untersuchungshaft als ausreichend bestraft an und plädierte für eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zwei Jahren.

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Richter Fleckenstein begründete das strengere Urteil: „Wir glauben aber nicht, dass er nicht gewusst hat, dass das illegal ist.“ Die Justiz müsse auf die „generalpräventive Wirkung von Strafe“ achten.

Weitere Ermittlungen und paralleler Fall

Die Firma „Sportlogistik“, die nach Ermittlungen der Bundespolizei häufiger als Auftraggeber auftaucht, konnte bisher nicht aufgespürt werden. Die Ermittlungen laufen jedoch weiter.

In einem parallelen Verfahren vor demselben Gericht kam ein 45-jähriger Ukrainer milder davon. Der aus Charkiw geflohene Familienvater, der als Ex-Berufskraftfahrer nur eine Schleuserfahrt unternahm und in Berlin zwei Kinder zu versorgen hat, erhielt zwei Jahre Haft, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ihm wurde zugutegehalten, dass er sich in Berlin täglich bei der Polizei gemeldet hatte.

Rechtsmittel und Zukunft des Verurteilten

Der als „Schleuser ohne Beine“ verurteilte Ukrainer hat über seinen Anwalt Berufung gegen das Hafturteil eingelegt. Erfahrungsgemäß kann es innerhalb von sechs Monaten zum Prozess in zweiter Instanz kommen – dann hofft der beinamputierte Mann auf eine Bewährung. „Ich schäme mich“, sagte der Verurteilte am Ende des Verfahrens und beteuerte, so etwas nie wieder tun zu wollen.