Sachsen: AfD-Mitgliedern droht Verlust des Jagdscheins
Sachsen: AfD-Mitgliedern droht Jagdschein-Verlust

Dresden – Ein interner Erlass des sächsischen Innenministeriums sorgt für Aufsehen: Mitglieder und Unterstützer der AfD sollen künftig grundsätzlich auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft werden. Das Papier aus dem Haus von CDU-Innenminister Armin Schuster (64) stellt die bisherige Praxis im Waffenrecht auf den Kopf. Statt konkreter Verfehlungen oder tatsächlicher Gefahren rückt nun die politische Nähe zur AfD in den Fokus.

Neue Regelung betrifft Jäger und Sportschützen

Der Erlass aus dem Sommer 2025 wurde durch den Landtagsabgeordneten Matthias Berger (Freie Wähler) bekannt gemacht, der eine Anfrage an die Staatsregierung stellte. Zuerst berichtete die Ostdeutsche Allgemeine. Demnach reicht bereits die wiederholte Teilnahme an AfD-Veranstaltungen, um ins Visier der Behörden zu geraten. Schon zweimaliges Erscheinen könnte die eigene Zuverlässigkeit infrage stellen. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die politische Freiheit, da der Besuch von Veranstaltungen bislang zur demokratischen Selbstverständlichkeit gehörte.

Beweislastumkehr: Bürger müssen sich rechtfertigen

Besonders brisant ist die sogenannte Regelvermutung: Wer der AfD angehört oder sie unterstützt, gilt zunächst als waffenrechtlich unzuverlässig – und muss das Gegenteil beweisen. Der Staat muss nicht mehr darlegen, warum jemand ungeeignet ist; der Betroffene muss aktiv nachweisen, dass er es trotzdem ist. Selbst ein straffreies Leben reicht dafür nicht aus. Gefordert werden Distanzierungen und Nachweise, die weit über das Übliche hinausgehen. Für viele wirkt dies wie eine politische Gesinnungsprüfung.

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Behörden sollen aktiv werden

Die Behörden sind angewiesen, bekannte AfD-Mitglieder und Unterstützer gezielt zu überprüfen und bei Zweifeln Widerrufsverfahren einzuleiten. Bei Neubeantragung einer Waffenbesitzkarte greift ein Zustimmungsvorbehalt durch die Landesdirektion Sachsen. Regelmäßige Berichtspflichten flankieren die Maßnahmen.

AfD kritisiert „Angriff auf den Rechtsstaat“

Die AfD Sachsen reagiert scharf. Innenpolitiker Heiko Gumprecht spricht von einem „Tritt gegen den Rechtsstaat“ und fordert vollständige Offenlegung des Erlasses. Besonders der niedrige Schwellenwert empört ihn: Es sei das gute Recht jedes Bürgers, politische Veranstaltungen zu besuchen – unabhängig von der Partei.

Ministerium betont Einzelfallprüfung

Das Innenministerium weist die Kritik zurück und betont auf Anfrage, es entscheide „im Einzelfall“. Weder die bloße AfD-Mitgliedschaft noch der Besuch von Veranstaltungen führe automatisch zur Unzuverlässigkeit. Gleichzeitig bestätigt das Haus die rechtliche Grundlage des Erlasses, der genau solche Fälle erfasst, sowie Berichtspflichten und den Zustimmungsvorbehalt. Die Praxis läuft bereits: Bis Ende 2025 wurden 40 Überprüfungen eingeleitet und fünf Waffenbesitzkarten widerrufen.

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