Staatsanwaltschaft Erfurt klagt sechs Männer nach Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft an
Sechs Männer nach Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft angeklagt

Staatsanwaltschaft Erfurt erhebt schwere Vorwürfe nach Angriff auf Flüchtlingsunterkunft

Im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im Ilm-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nun offiziell Anklage gegen sechs junge Männer erhoben. Die mutmaßliche Tat ereignete sich bereits im Sommer des Jahres 2025, doch erst jetzt liegen die entsprechenden Anklageschriften vor, die den Verdacht auf ein politisch motiviertes Verbrechen untermauern.

Details zum gewaltsamen Vorfall in Gehren

Der Angriff richtete sich gegen eine Unterkunft für Geflüchtete in Gehren, einem Ortsteil der Stadt Ilmenau. Konkret wurde Ende September 2025 eine Fensterscheibe des Gebäudes eingeschlagen, woraufhin die Täter eine Feuerwerksbatterie mit insgesamt 19 Schüssen in das betroffene Zimmer warfen. In diesem Raum lebte zu diesem Zeitpunkt nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen eine dreiköpfige Familie, was die Gefährlichkeit der Handlung zusätzlich unterstreicht.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen führten die Behörden Razzien an mehreren Orten sowohl im Ilm-Kreis als auch im benachbarten Landkreis Saalfeld-Rudolstadt durch. Diese Maßnahmen dienten der Sicherung von Beweismitteln und der weiteren Aufklärung des Vorfalls.

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Schwere Anklagepunkte und mutmaßliche Täter

Die Staatsanwaltschaft wirft drei der sechs angeklagten Männer versuchten Mord vor, während die drei weiteren Beschuldigten der Beihilfe zum versuchten Mord angeklagt wurden. Alle sechs Männer waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 18 und 21 Jahren alt und sollen die bereits erwähnte Feuerwerksbatterie für ihren Angriff verwendet haben.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt betonte, dass das Anschlagsziel bewusst wegen "einer ausländerfeindlichen Motivation" gewählt worden sei. Zudem seien einige der Angeklagten bereits vor dieser Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten, auch wenn sie bislang nicht einschlägig vorbestraft sind.

Aktueller Stand der Untersuchungshaft und Verfahren

Von den sechs Angeklagten befinden sich derzeit zwei noch in Untersuchungshaft. Für die vier übrigen Beschuldigten wurden die Haftbefehle gegen bestimmte Auflagen außer Vollzug gesetzt, was bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen vorläufig auf freiem Fuß sind.

Die Anklage ist inzwischen beim Landgericht Erfurt eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Allerdings steht noch nicht fest, ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird. Daher ist auch der Termin für eine mögliche Hauptverhandlung bisher nicht absehbar. Das Gericht muss zunächst über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden, bevor es zu einer Verhandlung kommen kann.

Dieser Fall unterstreicht die anhaltende Herausforderung, mit der die Behörden im Umgang mit politisch motivierter Kriminalität konfrontiert sind. Die Ermittlungen zeigen, dass selbst in ländlicheren Regionen wie dem Ilm-Kreis solche Vorfälle auftreten können und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung erfordern.

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