Sieben Jahre Haft für Mutter nach Tötung ihres Neugeborenen in Berlin-Neukölln
Zehn Monate nach dem tragischen Fund eines toten Babys auf einem Gehweg in Berlin-Neukölln hat das Landgericht Berlin ein deutliches Urteil gefällt. Die 25-jährige Mutter wurde wegen Totschlags ihrer neugeborenen Tochter zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Richterin Melanie Bock begründete das Urteil damit, dass die Frau ihre Tochter kurz nach der Geburt erstickt habe, weil das Kind nicht in ihre Lebensführung gepasst habe.
Tragische Umstände der Geburt und Tötung
Die aus Indien stammende Angeklagte hatte das Kind am 8. Mai des Vorjahres ohne fremde Hilfe im Badezimmer der von ihr und ihrem Partner genutzten Wohnung zur Welt gebracht. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass das Kind organgesund geboren wurde und normal atmete. Laut Gericht war es die Mutter selbst, die den Erstickungsvorgang herbeiführte, auch wenn die genauen Umstände im Prozess nicht vollständig geklärt werden konnten.
Der Kindsvater hatte von der 25-Jährigen von Anfang an eine Abtreibung verlangt und mit Konsequenzen gedroht, falls sie dem nicht nachkommen würde. Die Angeklagte habe die Schwangerschaft aus einer verantwortungslosen Haltung weggeschoben und keinerlei Vorbereitungen für die Geburt getroffen. Nach der Tötung des Säuglings vergrub sie den Leichnam.
Fund durch Polizei und Selbststellung der Mutter
Ein Polizist entdeckte die Leiche des Babys zwei Tage später auf einem Gehweg im Ortsteil Gropiusstadt. Nachdem genetische Untersuchungen bereits zum Vater des Kindes geführt hatten und seine Wohnung durchsucht wurde, stellte sich die 25-Jährige rund zwei Wochen nach dem Tod des Mädchens selbst der Polizei. Die Frau, die in Indien sowie der Ukraine studiert haben soll und seit 2022 in Deutschland lebt, wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Widersprüchliche Aussagen und Verteidigungsstrategie
Die Angeklagte schilderte dem Gericht einen angeblichen Unglücksfall. Sie sei von einsetzenden Wehen überrascht worden und habe sich in die Badewanne gesetzt. Das Neugeborene habe sich nicht bewegt und absolut nicht reagiert, das Gesicht sei blau angelaufen gewesen. In der Schwangerschaft habe sie sich immer wieder gesagt, dass sie einen Job als Kellnerin mit gutem Einkommen habe und dass sie es allein schaffe.
Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch und argumentierte, ihre Mandantin habe sich bewusst gegen eine Abtreibung und für ihr Kind entschieden. Der Tod des Säuglings sei offensichtlich gewesen, für einen Notarzt habe sie keinen Anlass gesehen. Die Frau habe danach gehandelt, wie sie es aus ihrer Heimat kenne – sie habe den Säugling gesäubert und in einem Park beerdigt.
Gerichtliche Bewertung und Urteil
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Angeklagte in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt habe. Mit dem Urteil folgte die Strafkammer im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Angeklagte habe die Tat begangen, um das Kind, das störend wirkte, loszuwerden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden.



