Tödlicher Raserei-Unfall bei Berlin: Vier Jahre und acht Monate Haft für betrunkenen Fahrer
Tödlicher Raserei-Unfall: Vier Jahre Haft für betrunkenen Fahrer

Tödlicher Raserei-Unfall bei Berlin: Vier Jahre und acht Monate Haft für betrunkenen Fahrer

Mehr als dreieinhalb Jahre nach einem verheerenden Verkehrsunfall auf der A10 im Berliner Speckgürtel hat das Landgericht Neuruppin ein deutliches Urteil gefällt. Ein 35-jähriger Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er im August 2022 stark alkoholisiert und mit extrem überhöhter Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursachte.

Alkohol und Raserei führten zur Katastrophe

Laut den gerichtlichen Feststellungen raste der Angeklagte mit einem Blutalkoholwert von mindestens 2,4 Promille und einer Geschwindigkeit von fast 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn 10 bei der Gemeinde Mühlenbecker Land im Landkreis Oberhavel. An der Unfallstelle galt aufgrund einer beginnenden Baustelle lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Fahrer fuhr nahezu ungebremst in eine dreiköpfige Gruppe von Motorradfahrern und kollidierte anschließend mit dem Auto eines Paares.

Die Folgen waren tragisch: Ein 39 Jahre alter Motorradfahrer erlitt tödliche Verletzungen und verstarb an der Unfallstelle. Ein 81 Jahre alter Autofahrer, der in den Unfall verwickelt wurde, trug leichte Verletzungen davon. Auch der Unfallfahrer selbst wurde leicht verletzt.

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Gericht spricht Schuld aus und entzieht Fahrerlaubnis

Das Landgericht Neuruppin verurteilte den 35-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und mit schwerer Gesundheitsschädigung. Neben der Haftstrafe wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Zwei Monate der Haftstrafe gelten als bereits vollstreckt, da diese Zeit bis zum Prozessbeginn verging.

Während der Verhandlung hatte der Angeklagte die Opfer und deren Hinterbliebene um Entschuldigung gebeten. „Es ist kein Tag vergangen, an dem ich nicht daran gedacht habe, welchen Kummer ich angerichtet habe“, sagte er vor Gericht. Sein Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte der Opfer, die als Nebenkläger am Verfahren beteiligt waren, hatten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp darunter. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden.

Der Fall unterstreicht die gravierenden Konsequenzen von Alkohol am Steuer und exzessivem Rasen im Straßenverkehr. Die gerichtliche Entscheidung sendet ein klares Signal gegen solche verantwortungslosen Verhaltensweisen, die allzu oft zu irreparablen Schäden führen.

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