NABU ruft zu friedlichem Miteinander mit Bibern auf
NABU: Friedliches Miteinander mit Bibern

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Sachsen setzt sich für ein harmonisches Zusammenleben von Teichwirten und Bibern ein. „Mit dem Wissen aus über vierzig Jahren möchten wir Teichwirte und Flächeneigentümer dabei unterstützen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten“, erklärte NABU-Chefin Maria Vlaic.

Technische Maßnahmen gegen Schäden

Viele der in Teichwirtschaften auftretenden Schäden ließen sich durch frühzeitige technische oder organisatorische Maßnahmen verringern, teilte der Naturschutzverband mit. Er verwies auf ein neu veröffentlichtes Informationspapier. „Wir laden Teichwirte und Eigentümer ein, die vorgestellten Ansätze zu prüfen und Rückmeldungen aus der Praxis zu geben“, so der NABU.

Erfahrungsbericht mit Lösungsansätzen

Der NABU hat einen Erfahrungsbericht mit Lösungsansätzen auf seiner Website bereitgestellt. Das Dokument beschreibt Maßnahmen, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt haben und von Ehrenamtlichen des Verbandes selbst angewandt wurden, um Schäden in Teichbetrieben zu reduzieren. Konflikte entstehen vor allem dann, wenn Biber Dammbrüche verursachen.

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Biber als Landschaftsgestalter

Der Naturschutzbund hebt die Bedeutung des Bibers als Landschaftsgestalter hervor. „Mit seinen Dämmen staut er Wasser auf und schafft so Teiche, Tümpel, nasse Uferbereiche und kleine Auenlandschaften. Dadurch entstehen ganz unterschiedliche Lebensräume, von denen viele Pflanzen- und Tierarten profitieren.“ Diese Effekte tragen dazu bei, die Folgen des Klimawandels wie Dürren, niedrige Grundwasserstände oder Starkregen abzumildern.

Früherer Fall in Ostsachsen

Im vergangenen Jahr hatte ein Fall in Ostsachsen für Schlagzeilen gesorgt. Sachsen wollte über seine Landesdirektion zwei unliebsame Biberfamilien aus der Oberlausitz nach Frankreich „abschieben“ lassen. Den Antrag auf „Entnahme“ der Biber hatte ein Teichwirt aus Kreba (Landkreis Görlitz) gestellt. Dies stieß auf Widerstand von Naturschützern. Die Grüne Liga im Freistaat stoppte die geplante Umsiedlung per Eilantrag.

Das Verwaltungsgericht Dresden entschied Anfang Dezember, dass auf dem Gelände einer im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ gelegenen Teichwirtschaft lebende Biber nicht gefangen, umgesiedelt oder sogar getötet werden dürfen (Az. 13 L 1108/25).

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